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  5. Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation
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Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation
Riecko
Junior Member
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Beiträge: 37
Themen: 4
Registriert seit: Dec 2025
#7
15.10.2026, 13:12
(15.10.2026, 07:32)Ref2024-luli schrieb:  
(15.10.2026, 07:26)Ref2024-luli schrieb:  
(13.10.2026, 22:10)BGBdude schrieb:  Moin zusammen,

ich schreibe gerade die Klausuren und merke dabei, dass ich extrem viel aus dem Kopf bzw. direkt am Fall argumentiere.
Das liegt daran, dass ich in der Vorbereitung eher abstrakt gelernt und nicht so krass viel mit dem Kommentar gearbeitet habe. Das führt jetzt in der Klausur dazu, dass ich mir den rechtlichen Maßstab (z.B. beim Mitverschulden) oft einfach selbst bilde und herleite. Das ist inhaltlich dann zwar richtig, aber von den Formulierungen her natürlich nicht so perfekt und geschliffen, wie wenn man es einfach aus dem Kommentar abschreibt.
Meint ihr, das kostet am Ende Punkte, weil das typische Kommentar-Wording fehlt? Oder honorieren die Korrektoren es eher, wenn man zeigt, dass man das System verstanden hat und vernünftig am Sachverhalt arbeitet?
Wie sind da eure Erfahrungen?

Also ich habe extrem viel im Kommentar abgeschrieben und meine Ergebnisse waren sehr überdurchschnittlich. Meiner Meinung nach kommt man ohne Kommentar nur deutlich schwerer in die sehr oberen Punkteränge, weil sich die Kommentarformulierung, die dann auch noch teilweise dem BGH entspricht, einfach nicht genauso selbst erstellen lässt und es auch einfach der Praxis (und deshalb der Musterlösung) entspricht. Außerdem ist der Maßstab meist deutlich ausführlicher und differenzierter als man in der Stresssituation vielleicht selbst drauf kommen würde. Subsumieren muss man natürlich selbst, es gibt nicht nur Punkte fürs Abschreiben, die Argumente stehen da nicht drin. Aber meiner Meinung nach ist eine saubere Kommentararbeit unerlässlich und es spart auch einfach Zeit und Mühe sich Sachen in der Klausur nicht selber herzuleiten, die sowieso schon drinstehen. Die Energie kann man dann lieber an den Stellen verwenden, wo es darauf ankommt.
Man muss halt auch bedenken, dass manchmal crazy shit in den Klausuren kommt. Okay bei einem Klassiker kann man den Maßstab vielleicht selber genauso gut darstellen, aber bei mir kamen teilweise wilde Themen dran. Klar kann man da probieren systematisch sich alle Definitionen und Maßstäbe auszudenken, aber das kostet wertvolle Zeit und wird vermutlich sehr holprig. Dann lieber den Prüfungsmaßstab einmal sehr sauber haben und dann im Ansvhluss das eigene juristische Können zeigen. Wenns an dieser Stelle dann schon schludert (was sehr gut sein kann, weil wieso sollte man jedes Thema perfekt definieren können), ist halt einfach ungünstig
Was genau meinst du eigentlich mit Maßstab bilden?
Also einfach bspw. die Definition von einem Tatbestandsmerkmal oder was genau?
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Nachrichten in diesem Thema
Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von BGBdude - 13.10.2026, 22:10
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Belledin - 13.10.2026, 22:47
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Kannkeinjura - 14.10.2026, 17:25
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von RiNrw - 15.10.2026, 00:29
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Ref2024-luli - 15.10.2026, 07:26
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Ref2024-luli - 15.10.2026, 07:32
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Riecko - 15.10.2026, 13:12
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Ref2024-luli - 15.10.2026, 15:00
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von BGBdude - 15.10.2026, 19:56


 

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