15.10.2026, 11:39
(13.10.2026, 15:27)examen2026 schrieb: Hallo zusammen,
ich hätte eine kurze Frage zur Zustellung der Ladung zur mündlichen Prüfung bzw. zur Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse bei Wiederholern (zuvor durchgefallen).
Derzeit kursiert das Gerücht, dass Wiederholer die Ladung zur mündlichen Prüfung grundsätzlich per Zustellungsurkunde (gelber Brief) erhalten, unabhängig davon, ob sie bestanden haben oder nicht.
Weiß jemand, ob das tatsächlich so gehandhabt wird oder ob die Zustellungsart Rückschlüsse auf das Prüfungsergebnis zulässt bei Wiederholern?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
Das steht in den FAQ https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit...4.2023.pdf
Nachrichten in diesem Thema
Wiederholer Hessen Zustellung Ladung - von examen2026 - 13.10.2026, 15:27
RE: Wiederholer Hessen Zustellung Ladung - von Srcub - 13.10.2026, 21:23
RE: Wiederholer Hessen Zustellung Ladung - von JanK - 15.10.2026, 11:39
RE: Wiederholer Hessen Zustellung Ladung - von examen2026 - 15.10.2026, 17:01
RE: Wiederholer Hessen Zustellung Ladung - von Heisenberg - 29.10.2026, 08:00









