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  5. Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation
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Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation
BGBdude
Junior Member
**
Beiträge: 16
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2026
#1
13.10.2026, 22:10
Moin zusammen,

ich schreibe gerade die Klausuren und merke dabei, dass ich extrem viel aus dem Kopf bzw. direkt am Fall argumentiere.
Das liegt daran, dass ich in der Vorbereitung eher abstrakt gelernt und nicht so krass viel mit dem Kommentar gearbeitet habe. Das führt jetzt in der Klausur dazu, dass ich mir den rechtlichen Maßstab (z.B. beim Mitverschulden) oft einfach selbst bilde und herleite. Das ist inhaltlich dann zwar richtig, aber von den Formulierungen her natürlich nicht so perfekt und geschliffen, wie wenn man es einfach aus dem Kommentar abschreibt.
Meint ihr, das kostet am Ende Punkte, weil das typische Kommentar-Wording fehlt? Oder honorieren die Korrektoren es eher, wenn man zeigt, dass man das System verstanden hat und vernünftig am Sachverhalt arbeitet?
Wie sind da eure Erfahrungen?
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Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von BGBdude - 13.10.2026, 22:10
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Belledin - 13.10.2026, 22:47
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Kannkeinjura - 14.10.2026, 17:25
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von RiNrw - 15.10.2026, 00:29
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Ref2024-luli - 15.10.2026, 07:26
RE: Kommentarnutzung vs. Eigene Argumentation - von Ref2024-luli - 15.10.2026, 07:32
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