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Versetzung Fachgerichtsbarkeit Proberichter
RefNdsOL
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Registriert seit: May 2024
#11
09.10.2026, 19:25
(09.10.2026, 17:19)EinJurist schrieb:  Wenn man dann später einmal in Elternzeit oder Teilzeit möchte gilt ja nach dem LRiStAG BW folgendes:
"Anträge nach Absatz 1 sind nur zu bewilligen, wenn der Richter zugleich zustimmt, mit Beginn oder bei Änderung der Teilzeitbeschäftigung und beim Übergang zur Vollzeitbeschäftigung auch in einem anderen Gericht desselben Gerichtszweiges verwendet zu werden."

-> D.h. man muss unterschreiben, dass man an ein anderes Gericht versetzt werden darf. Gerade mit Kindern wäre das aber ja ein riesiges Problem, weil man dann ja ggfs. örtlich schon sehr gebunden ist und nicht einfach 2h pendeln kann pro Strecke. Inwiefern ist das wirklich ein realistisches Problem? Weil wenn ich zB eine Familie gründen würde, dann würde ich wahrscheinlich gar nicht riskieren in Teilzeit oder längere Elternzeit zu gehen, um nicht in die Gefahr zu geraten, dass die ganze Familie umziehen muss.

Und falls man als Proberichter doch versetzt wird und nicht an dem Startarbeitsgericht (oder SG/VG) verplant wird: Wie wahrscheinlich ist es doch noch an den Wunschort zu kommen, mit wie viel Wartezeit muss man da realistisch rechnen?

Ich weiß nicht ob ich mir zu viel Gedanken mache oder meine Sorgen berechtigt sind. Nicht falsch verstehen, ich hätte kein Problem während der Probezeit mal 2 Jahre wo anders zu leben aber spätestens danach möchte ich nicht auf einmal alle sozialen Kontakte (Freunde, Verein, evtl. sogar Freundnin wenn diese nicht umziehen kann/will) aufgeben müssen und irgendwo anders neu starten. Bei der ordentlichen ist das ja deutlich einfacher weil es sehr viele Gerichte gibt und man daher ja meist nicht so extrem weit weg versetzt wird.

Als Veteran aus BW mag Praktiker Licht ins Dunkeln bringen wie die Verwaltungspraxis diesbezüglich aussieht.
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