07.10.2026, 21:25
"theoretisch" ist das Schlüsselwort. Es müsste ja gerade die Verteidigung mit der Flasche erforderlich gewesen sein. Das wird man nicht bei jeder wechselseitigen Rangelei annehmen können. Spricht etwas dafür, dass - den Angriff des anderen unterstellt - man gleich mit der Flasche zuschlagen müsste? Da müsste man den Sachverhalt etwas mehr auswerten. Und wo kam überhaupt die Flasche her? Hatte er die eh dabei oder muss man gerade umgekehrt unterstellen, dass er sie mit dem Ziel sie einzusetzen mitgenommen hat? Aussage gegen Aussage führt nicht zwingend zur Einstellung. Man kann das gerade bei schweren Folgen auch anklagen und abwarten, wie überzeugend er den Flascheneinsatz erklärt.
Nachrichten in diesem Thema
Abschlussverfügung wechselseitige KV - von Bifabu21 - 07.10.2026, 17:23
RE: Abschlussverfügung wechselseitige KV - von Belledin - 07.10.2026, 20:46
RE: Abschlussverfügung wechselseitige KV - von Praktiker - 07.10.2026, 21:25









