07.10.2026, 17:23
Hey zusammen, ich habe von meinem Ausbilder einen Fall erhalten, für den ich die Abschlussverfügung schreiben soll.
In Kürze: A und B haben Streit, wechselseitige KV, A verwendet eine Glaslasche und fügt B eine tiefe Schnittwunde zu (§ 224 +). Es lässt sich nicht ermitteln, wer von beiden angefangen hat, jeweils entgegengesetzte Angaben der Beteiligten. Eine weitere Aufklärung scheint auch nicht möglich. Beide sind als Beschuldigte in der Akte geführt, Strafanträge liegen vor.
Ich bin mir hier unsicher, wie genau ich vorgehen soll. Theoretisch kommt für beide ja eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht. Aufgrund der Verletzung des B scheint es mir aber irgendwie unbillig, das hier einzustellen.
Was meint ihr? Wie würde man das in der Praxis lösen?
In Kürze: A und B haben Streit, wechselseitige KV, A verwendet eine Glaslasche und fügt B eine tiefe Schnittwunde zu (§ 224 +). Es lässt sich nicht ermitteln, wer von beiden angefangen hat, jeweils entgegengesetzte Angaben der Beteiligten. Eine weitere Aufklärung scheint auch nicht möglich. Beide sind als Beschuldigte in der Akte geführt, Strafanträge liegen vor.
Ich bin mir hier unsicher, wie genau ich vorgehen soll. Theoretisch kommt für beide ja eine Rechtfertigung durch Notwehr in Betracht. Aufgrund der Verletzung des B scheint es mir aber irgendwie unbillig, das hier einzustellen.
Was meint ihr? Wie würde man das in der Praxis lösen?
Nachrichten in diesem Thema
Abschlussverfügung wechselseitige KV - von Bifabu21 - 07.10.2026, 17:23
RE: Abschlussverfügung wechselseitige KV - von Belledin - 07.10.2026, 20:46
RE: Abschlussverfügung wechselseitige KV - von Praktiker - 07.10.2026, 21:25









