06.10.2026, 16:15
Nochmal explizit zum Mietrecht: der Vermieter kann es untersagen, eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in der Wohnung auszuüben. Das gilt aber nur dann, wenn du nachweisbaren Kundenverkehr hast. Er kann dir außerdem untersagen, dein Kanzleischild an der Klingel anzubringen. Allein deswegen empfiehlt es sich für Mieter, keinen regen geschäftlichen Verkehr in der Mietwohnung zuzulassen, sondern sich im Zweifel beim Mandanten oder woanders zu treffen, wenn man nicht online kommuniziert.
Für Immobilieneigentümer ist es einfacher, aber trotzdem möchten mein Mann und ich nicht, dass jeder Hinz und Kunz bei uns an der Haustür unseres Hauses klingelt.
Für Immobilieneigentümer ist es einfacher, aber trotzdem möchten mein Mann und ich nicht, dass jeder Hinz und Kunz bei uns an der Haustür unseres Hauses klingelt.
Nachrichten in diesem Thema
Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von medoLAW - 06.10.2026, 10:02
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von kumpelanton - 06.10.2026, 13:26
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von Egal_ - 06.10.2026, 16:05
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von Egal_ - 06.10.2026, 16:15
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von Egal_ - 06.10.2026, 16:17
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von XY770 - 07.10.2026, 16:09
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von OR6A2 - 10.10.2026, 15:21









