06.10.2026, 16:05
Eigene Erfahrung und Erfahrung aus dem Umfeld: zu 99,9 % interessiert es niemanden, ob du ein Kanzleischild draußen hängen hast. Die, die das alle paar Jahre mal trifft, sind bedauerliche Einzelfälle, wo in der Kammer irgendein übereifriger Sachbearbeiter nichts zu tun hatte. So war es ja auch in dem aktuellen Fall, wo die Kammer aus irgendeinem Grund auf die Idee kam, bei der Kanzlei vorbeizuschauen.
Ich habe kein Kanzleischild und die allermeisten anderen mit Wohnzimmerkanzlei auch nicht.
Wenn die Kammer meckern sollte, wird sich immer noch eine Möglichkeit finden, bei einem befreundeten Anwalt oder deinem Hauptarbeitgeber deinen Kanzleisitz mit Schild anzumelden. Ich vermute, derjenige aus dem Urteil hat es nur drauf ankommen lassen, weil die Rechtsprechung dazu ja sowieso hinter der Entwicklung im realen Leben hinterher hinkt.
Zulassung: wenn du aktuell als RA zugelassen bist, brauchst du keine weitere Zulassung. Das ist nur für Syndikusrechtsanwälte erforderlich. Der Kammer zeigst du deinen Nebensitz maximal an, aber selbst das habe ich damals, als ich noch Rechtsanwältin war, nicht gemacht, weil ich nicht im Anwaltsverzeichnis auftauchen wollte.
Mittlerweile tauche ich im Anwaltsverzeichnis auf, aber nur, weil ich die Doppelzulassung als Syndikusrechtsanwältin und Rechtsanwältin habe.
Die meisten machen das eher "unterm Radar", also ohne nach außen hin aufzutreten. Ich kenne auch niemanden, der eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragt hat. Die Einnahmen musst du natürlich trotzdem angeben, klar, aber das dürfte selbstverständlich sein.
Krankenversicherung läuft über die Haupttätigkeit, wenn die Nebentätigkeit nur eine untergeordnete Rolle spielt. Du bist ja eh privat krankenversichert, also unabhängig vom Gehalt. Beim Versorgungswerk musst du deine Einnahmen aber angeben und Beiträge darauf zahlen.
Ich habe kein Kanzleischild und die allermeisten anderen mit Wohnzimmerkanzlei auch nicht.
Wenn die Kammer meckern sollte, wird sich immer noch eine Möglichkeit finden, bei einem befreundeten Anwalt oder deinem Hauptarbeitgeber deinen Kanzleisitz mit Schild anzumelden. Ich vermute, derjenige aus dem Urteil hat es nur drauf ankommen lassen, weil die Rechtsprechung dazu ja sowieso hinter der Entwicklung im realen Leben hinterher hinkt.
Zulassung: wenn du aktuell als RA zugelassen bist, brauchst du keine weitere Zulassung. Das ist nur für Syndikusrechtsanwälte erforderlich. Der Kammer zeigst du deinen Nebensitz maximal an, aber selbst das habe ich damals, als ich noch Rechtsanwältin war, nicht gemacht, weil ich nicht im Anwaltsverzeichnis auftauchen wollte.
Mittlerweile tauche ich im Anwaltsverzeichnis auf, aber nur, weil ich die Doppelzulassung als Syndikusrechtsanwältin und Rechtsanwältin habe.
Die meisten machen das eher "unterm Radar", also ohne nach außen hin aufzutreten. Ich kenne auch niemanden, der eine baurechtliche Nutzungsänderung beantragt hat. Die Einnahmen musst du natürlich trotzdem angeben, klar, aber das dürfte selbstverständlich sein.
Krankenversicherung läuft über die Haupttätigkeit, wenn die Nebentätigkeit nur eine untergeordnete Rolle spielt. Du bist ja eh privat krankenversichert, also unabhängig vom Gehalt. Beim Versorgungswerk musst du deine Einnahmen aber angeben und Beiträge darauf zahlen.
Nachrichten in diesem Thema
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