06.10.2026, 13:26
(06.10.2026, 10:02)medoLAW schrieb: - vermutlich eigenständige Zulassung für Selbstständigkeit erforderlich: ok
vermutlich nicht erforderlich, weil man nur einmal zugelassen ist. die zulassung hängt nicht am arbeitgeber, sondern an deiner person. eine separate voraussetzung ist die einzurichtende kanzlei, diese problematik sprichst du aber an.
ich kenne sehr erfolgreiche kollegen, die alles von zuhause machen und sich mit mandanten einfach irgendwo treffen. das hat jahrelang niemanden interessiert. das interessiert auch die meisten kammern bis heute nicht; zumindest ist das mein eindruck. ich mache das auch so, habe aber einen extra briefkasten mit entsprechendem schild. ich halte es in deinem fall für unwahrscheinlich, die zulassung zu verlieren. schlimmstenfalls wirst du angeschuldigter beim anwaltsgericht und dir wird gesagt, dass du deine selbstständigkeit in der art sein lassen sollst.
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Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von medoLAW - 06.10.2026, 10:02
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von kumpelanton - 06.10.2026, 13:26
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von Egal_ - 06.10.2026, 16:05
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von Egal_ - 06.10.2026, 16:15
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von Egal_ - 06.10.2026, 16:17
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von XY770 - 07.10.2026, 16:09
RE: Geringfügige Selbstständigkeit als angestellter Anwalt - von OR6A2 - 10.10.2026, 15:21









