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Honorar als freie*r Mitarbeiter*in
DerAlex
Junior Member
**
Beiträge: 2
Themen: 0
Registriert seit: Sep 2026
#4
29.09.2026, 11:30
Hallo anwalt 2026,
deine Frage zum Finanzamt ist noch offen, dazu ein paar Punkte.
Die Anmeldung läuft über ELSTER mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, innerhalb eines Monats nach Beginn. Als Anwalt bist du freiberuflich, zum Gewerbeamt musst du nicht.
Umsatz und Gewinn solltest du dort realistisch schätzen. Danach setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen fest. Schätzt du zu niedrig, kommen später die Nachzahlung und höhere Vorauszahlungen auf einmal.
Außerdem kreuzt du an, ob du Kleinunternehmer sein willst (im ersten Jahr bis 25.000 Euro Umsatz). Dann sparst du dir die Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Einen Preisvorteil hat die Kanzlei davon kaum, denn sie holt sich die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurück. Ohne Kleinunternehmerregelung kommen auf deine 75 Euro noch 19 Prozent obendrauf. Kläre also, ob netto gemeint war.
Auf die Rechnung gehören unter anderem deine Steuernummer, eine fortlaufende Rechnungsnummer, der Leistungszeitraum und Stunden mal Satz.
Gruß
Alex
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Nachrichten in diesem Thema
Honorar als freie*r Mitarbeiter*in - von ra_vk - 29.05.2026, 05:54
RE: Honorar als freie*r Mitarbeiter*in - von anwalt 2026 - 29.05.2026, 10:55
RE: Honorar als freie*r Mitarbeiter*in - von JurMUC - 02.06.2026, 09:38
RE: Honorar als freie*r Mitarbeiter*in - von DerAlex - 29.09.2026, 11:30
RE: Honorar als freie*r Mitarbeiter*in - von anwalt 2026 - 29.09.2026, 15:21


 

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