27.09.2026, 10:26
(25.09.2026, 19:45)Praktiker schrieb: Nein, das ist im Grundsatz nicht nötig. Wenn man Dich allerdings dauernd das Dezernat wechseln lässt, was ja jeweils enormen Aufwand auslöst, dann vielleicht doch. Es kommt eben auf die Umstände an.
Wie sind denn Deine Erledigungszahlen? Wenn Du die im Griff hast, sollte die Arbeitszeit niemanden interessieren.
Danke für die Antwort.
Die Erledigungszahlen beim ersten Dezernat waren gut, da waren auch alle sehr zufrieden. Beim neuen habe ich allerdings einen Terminkalender übernommen, bei dem viele Termine mit ordentlich großen Akten anstehen, ohne dass eine Entscheidungsreife bei einigen so wirklich in Sicht ist. Dazu kommen halbwegs viele Altverfahren und Kammersachen, bei denen auch eine Entscheidung noch nicht anstehen dürfte (bzw. "nur" selbstständie Beweisverfahren), in die man aber auch viel Zeit für die Einarbeitung stecken muss. Wie die Zahlen dann jetzt in den ersten Monaten im neuen Dezernat aussehen werden, kann ich deshalb nicht so wirklich abschätzen. Auch aus diesem Grund entwickeln sich wahrscheinlich meine aktuellen Sorgen.
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Wochenendarbeit als Richter auf Probe - von Throwaway93 - 25.09.2026, 14:13
RE: Wochenendarbeit als Richter auf Probe - von Praktiker - 25.09.2026, 19:45
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