14.09.2026, 19:36
Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher bei der Formulierung des Klageantrags für folgende Konstellation:
Eheleute kaufen ETW für 600.000,00 €. Ehemann erwirbt Miteigentum 70/100, Ehefrau 30/100. Kaufpreis wurde teilweise (150.000,00 €) durch Ehemann als Einmalzahlung geleistet, betreffend des Restes wurde durch beide Eheleute ein Darlehen aufgenommen. Nun wurde gegenüber dem Verkäufer der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wegen arglistig verschwiegener Mängel (insb. feuchtigkeitsbedingter Schimmel).
Wie formuliere ich genau den Klageantrag der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage? Insbesondere geht es mir um die Berücksichtigung der Miteigentumsquoten bzw. ob und wenn ja, wie diese im Klageantrag berücksichtig werden müssen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
ich bin mir unsicher bei der Formulierung des Klageantrags für folgende Konstellation:
Eheleute kaufen ETW für 600.000,00 €. Ehemann erwirbt Miteigentum 70/100, Ehefrau 30/100. Kaufpreis wurde teilweise (150.000,00 €) durch Ehemann als Einmalzahlung geleistet, betreffend des Restes wurde durch beide Eheleute ein Darlehen aufgenommen. Nun wurde gegenüber dem Verkäufer der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt wegen arglistig verschwiegener Mängel (insb. feuchtigkeitsbedingter Schimmel).
Wie formuliere ich genau den Klageantrag der auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichteten Klage? Insbesondere geht es mir um die Berücksichtigung der Miteigentumsquoten bzw. ob und wenn ja, wie diese im Klageantrag berücksichtig werden müssen.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Nachrichten in diesem Thema
Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer - von Rookieoftheyear - 14.09.2026, 19:36
RE: Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer - von Praktiker - 14.09.2026, 20:31
RE: Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer - von Rookieoftheyear - 14.09.2026, 20:35
RE: Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer - von Praktiker - 14.09.2026, 20:40
RE: Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer - von Rookieoftheyear - 14.09.2026, 20:44
RE: Klageantrag Rückabwicklung Wohnungskauf Miteigentümer - von Praktiker - 15.09.2026, 07:46









