14.09.2026, 09:20
ZVR = Zwangsvollstreckungsrecht
Wenn ich sehe, dass GPA Nord als dritte Klausur auch ZHG hat, schreiben wir da wohl die gleiche.
Ne zweite RA Klausur im ZivilR ist hier eher die Ausnahme.
Üblich war bisher regelmäßig eine rechtsberatende RA-Klausur im ZivilR und die Revisionsklausur, hin und wieder auch rechtsberatend im ÖR (statt Bescheideklausur) und nur ab und an eine zweite RA-Klausur im ZivilR.
Eure Klausuren unterscheiden sich insoweit von unseren, als dass wir nur im Ausnahmefall relationsmäßig aufbauen sollen:
Vor allem aber dedizierte Kautelarklausuren, wie man sie aus anderen Bundesländern kennt, sind hier, jedenfalls nach dem Stand unseres AG-Leiters in der Anwaltsstation, der das seit fast 20 Jahren macht, die (absolute) Ausnahme.
Haben wir in der AG auch so gut wie gar nicht behandelt. Weder gesellschaftsrechtlich noch erbrechtlich sind wir da über als absolute Minimum gegangen.
Die zwei "Kautelar"-Klausuren aus dem OLG Kurs, die ich mitgeschrieben habe und auch die eine AG-Klausur zum Kautelar-Teil hatten regelmäßig zwei Aufgaben. Zuerst sind gutachterlich unterschiedliche rechtliche Fragen des Mandanten zu prüfen (AGB eines Fitnesstudios, gemeinsamer Kauf eines Oldtimers). Als zweite Aufgabe schließt sich der Entwurf der entsprechenden neuen Klauseln bzw. des Vertrages an.
Deutlich häufiger ist hier eigentlich eine rechtsberatende Klausur, in der neben dem Schriftsatz ans Gericht und den Mandanten auch ein Vergleichsentwurf erstellt werden soll.
Wie sind die Kautelarklausuren bei euch so inhaltlich? Im Klausurenkurs aus HH sind ja schon auch vertieftere erbrechtliche Klausuren drin.
Gesellschaftsrechtliche Kautelarklausur z.B. Gründung einer GmbH / Auflösung OHG o.ä. kann ich mir irgendwie weniger vorstellen, wir haben ja keinen HGB-Kommentar zur Verfügung. Höchstens was mit einer e-GbR.
Wenn ich sehe, dass GPA Nord als dritte Klausur auch ZHG hat, schreiben wir da wohl die gleiche.
Ne zweite RA Klausur im ZivilR ist hier eher die Ausnahme.
Üblich war bisher regelmäßig eine rechtsberatende RA-Klausur im ZivilR und die Revisionsklausur, hin und wieder auch rechtsberatend im ÖR (statt Bescheideklausur) und nur ab und an eine zweite RA-Klausur im ZivilR.
Eure Klausuren unterscheiden sich insoweit von unseren, als dass wir nur im Ausnahmefall relationsmäßig aufbauen sollen:
Zitat:Ein relationsmäßiger Aufbau ist nur erforderlich, wenn ein solcher in dem Bearbeitervermerk ausdrücklich verlangt wird. Er ist nur dann sinnvoll, wenn entweder ein gerichtliches Verfahren schon anhängig oder aber zur Durchsetzung von Rechten des Mandanten in Betracht zu ziehen ist. Für die Begutachtung von außergerichtlichen Maßnahmen (z.B. Kündigung oder Abschluss eines Vertrages) ist das Relationsschema hingegen nicht geeignet.
(...)
Wenn in dem Bearbeitervermerk nicht ausdrücklich eine relationsmäßige Prüfung verlangt wird, ist es ausreichend, die Sach- und Rechtslage einschichtig, d.h. ohne die zuvor dargelegte Aufteilung in Stationen zu prüfen. Auch bei einem einschichtigen Gutachten ist aber von besonderer Bedeutung, das rechtliche Ziel (z.B. Kündigung oder Abschluss eines Vertrages) genau zu ermitteln, um den Umfang der rechtlichen Prüfung eindeutig festzulegen. Die maßgeblichen Rechtsfragen sind sodann im Gutachtenstil zu prüfen (...)
(Hinweise des LJPA)
Vor allem aber dedizierte Kautelarklausuren, wie man sie aus anderen Bundesländern kennt, sind hier, jedenfalls nach dem Stand unseres AG-Leiters in der Anwaltsstation, der das seit fast 20 Jahren macht, die (absolute) Ausnahme.
Haben wir in der AG auch so gut wie gar nicht behandelt. Weder gesellschaftsrechtlich noch erbrechtlich sind wir da über als absolute Minimum gegangen.
Die zwei "Kautelar"-Klausuren aus dem OLG Kurs, die ich mitgeschrieben habe und auch die eine AG-Klausur zum Kautelar-Teil hatten regelmäßig zwei Aufgaben. Zuerst sind gutachterlich unterschiedliche rechtliche Fragen des Mandanten zu prüfen (AGB eines Fitnesstudios, gemeinsamer Kauf eines Oldtimers). Als zweite Aufgabe schließt sich der Entwurf der entsprechenden neuen Klauseln bzw. des Vertrages an.
Deutlich häufiger ist hier eigentlich eine rechtsberatende Klausur, in der neben dem Schriftsatz ans Gericht und den Mandanten auch ein Vergleichsentwurf erstellt werden soll.
Wie sind die Kautelarklausuren bei euch so inhaltlich? Im Klausurenkurs aus HH sind ja schon auch vertieftere erbrechtliche Klausuren drin.
Gesellschaftsrechtliche Kautelarklausur z.B. Gründung einer GmbH / Auflösung OHG o.ä. kann ich mir irgendwie weniger vorstellen, wir haben ja keinen HGB-Kommentar zur Verfügung. Höchstens was mit einer e-GbR.
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