04.09.2026, 18:46
Sofern ich den Sachverhalt auf die Schnelle richtig erfasst habe, sollte das deine Frage hoffentlich beantworten: https://opinioiuris.de/aufsatz/430 Rn. 68-70 (mit weiteren Nachweisen) und http://www.jweisgerber.de/Skript/Rechtsb...klage.html (unter "fff) beschränkte dingliche Rechte").
Nach h.M. steht K also ein veräußerungshinderndes Recht iSd. § 771 I ZPO zu, weshalb die DWK statthaft und schlussendlich auch begründet ist. Denn § 1120 BGB hat zufolge, dass sich das Grundpfandrecht ausnahmsweise auch auf eine bewegliche Sache bzw. dem AWR an dieser erstreckt. Sie wird dadurch Teil des Haftungsverbands der Hypothek und später zusammen mit dem Grundstück nach dem ZVG versteigert. Es entsteht dabei auch gerade kein besitzloses Pfandrecht des Hypothekengläubigers an der beweglichen Sache. (Deshalb ist auch eine Klage nach § 805 ZPO nur "indirekt" dadurch möglich, dass ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung "erst recht" auch bei veräußerungshindernden Rechten iSd. § 771 ZPO besteht).
Die DWK wäre auch nicht unzulässig wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses. Weil warum soll die Erinnerung nach § 766 I ZPO ein einfacherer Weg zur Rechtsdurchsetzung sein? Ist doch letztlich Teil der Dispositionsmaxime der K, ob sie auf die Erinnerung oder die DWK zurückgreift. Das sagt vermutlich auch Zöller, oder?
K hat im Ergebnis nach der h.M. also ein Wahlrecht zwischen der Erinnerung nach § 766 I ZPO wegen des Verstoßes gegen § 865 II 1 ZPO und der DWK nach § 771 I ZPO mit seiner Hypothek als veräußerungshinderndes Recht wegen § 1120 BGB.
Nach h.M. steht K also ein veräußerungshinderndes Recht iSd. § 771 I ZPO zu, weshalb die DWK statthaft und schlussendlich auch begründet ist. Denn § 1120 BGB hat zufolge, dass sich das Grundpfandrecht ausnahmsweise auch auf eine bewegliche Sache bzw. dem AWR an dieser erstreckt. Sie wird dadurch Teil des Haftungsverbands der Hypothek und später zusammen mit dem Grundstück nach dem ZVG versteigert. Es entsteht dabei auch gerade kein besitzloses Pfandrecht des Hypothekengläubigers an der beweglichen Sache. (Deshalb ist auch eine Klage nach § 805 ZPO nur "indirekt" dadurch möglich, dass ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung "erst recht" auch bei veräußerungshindernden Rechten iSd. § 771 ZPO besteht).
Die DWK wäre auch nicht unzulässig wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses. Weil warum soll die Erinnerung nach § 766 I ZPO ein einfacherer Weg zur Rechtsdurchsetzung sein? Ist doch letztlich Teil der Dispositionsmaxime der K, ob sie auf die Erinnerung oder die DWK zurückgreift. Das sagt vermutlich auch Zöller, oder?
K hat im Ergebnis nach der h.M. also ein Wahlrecht zwischen der Erinnerung nach § 766 I ZPO wegen des Verstoßes gegen § 865 II 1 ZPO und der DWK nach § 771 I ZPO mit seiner Hypothek als veräußerungshinderndes Recht wegen § 1120 BGB.
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Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Cenaira - 23.10.2023, 16:14
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Landvogt - 23.10.2023, 21:31
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 24.10.2023, 06:18
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Cenaira - 24.10.2023, 09:57
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 04.09.2026, 13:43
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 04.09.2026, 18:40
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 04.09.2026, 20:21
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 04.09.2026, 21:06
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 05.09.2026, 10:31
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 06.09.2026, 08:16
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von pdx - 04.09.2026, 18:46
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Albert:Ludwig - 04.09.2026, 20:14
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von pdx - 05.09.2026, 16:05
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 05.09.2026, 17:35
RE: Erinnerung (§ 766 ZPO) vs. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) - von Praktiker - 05.09.2026, 11:42










