Referendarswelt
Juristen-
koffer
Ref-
Infoseiten
Stations-
börse
Buchladen Protokolle
& Co.
Richter-
Infoseiten
  • Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Vorschuss - Buchhaltung
Antworten

 
Vorschuss - Buchhaltung
Egal_
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.556
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2022
#4
10.08.2026, 23:20
(10.08.2026, 22:28)Praktiker schrieb:  Wobei die interne Verbuchung ja den Mandanten nicht betrifft (allenfalls im umgekehrten Fall, wenn Fremdgeld nicht aufs Anderkonto verbucht würde und daher Gläubiger des Anwalts auf Mandantengelder zugreifen können). Aus Mandantensicht ist letztlich nur die Frage, ob richtig abgerechnet wurde und ggf. etwas vom Vorschuss zurückzuzahlen ist (was im konkreten Fall aber wiederum eher Problem des Rechtsschutzversicherers wäre). Warum wie gebucht wurde, wird hier also niemand erklären können, aber es ist vermutlich auch nicht relevant. Es ist wäre ja auch egal, in welchem Geldbeutel der Anwalt einen Vorschuss aufbewahren würde, oder in welcher Hosentasche, oder bei welcher Bank sein Konto ist.

Genau das meine ich. Wenn ich irgendwo eine Rechnung bezahle und mehrere mögliche Konten angeben sind, nehme ich irgendeins davon. Ob das Konto A oder B ist oder möglicherweise ein Sonderkonto für XYZ ist mir egal, solange ich die Forderung damit erfüllt habe. Anders wäre es, wenn das Geld mein Geld wäre, was von demjenigen verwahrt werden soll. Dann bitte getrennt vom eigenen Geld, wie es rechtlich vorgeschrieben ist und so, dass es vom Vermögen der Kanzlei abgegrenzt werden kann.

Die vollständige Abrechnung des Mandats erfolgt zum Schluss. Im Normalfall ist der gezahlte Vorschuss geringer als die Summe, die auf der Endabrechnung steht, sodass noch ein Restbetrag von der RSV zu bezahlen ist. Nur wenn die RSV einen ungewöhnlich hohen Betrag trotz geringem Streitwert an die Kanzlei gezahlt hat, sollten Sie einmal genauer hinschauen. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist aber sehr gering, denn in der RSV sitzen geschulte Leute, die das tagtäglich machen und denen es daher auffallen würde, wenn Streitwert und Vorschuss nicht zusammenpassen.
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Vorschuss - Buchhaltung - von Theodor1993 - 10.08.2026, 11:05
RE: Vorschuss - Buchhaltung - von Egal_ - 10.08.2026, 16:25
RE: Vorschuss - Buchhaltung - von Praktiker - 10.08.2026, 22:28
RE: Vorschuss - Buchhaltung - von Egal_ - 10.08.2026, 23:20


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus