01.08.2026, 11:35
Die Feststellungswiderklage dürfte als Zwischenfeststellungsklage zulässig sein. Ob die Kündigung wirksam ist, ist bei der Räumungsklage bloße Vorfrage, die nicht in Rechtskraft erwächst. Um das zu erreichen, gibt es 256 II ZPO. Müsste aber mit Kommentierung leicht zu überprüfen sein, das ist kein außergewöhnlicher Fall.
Ob Kündigungen 1 und 2 unwirksam sind, ist nicht rechtskräftig festgestellt. Insofern kann sich durchaus in der Begründung ein Widerspruch ergeben zwischen Räumungs- und Rückzahlungsklage. Daher Teilurteil unzulässig.
Ob Kündigungen 1 und 2 unwirksam sind, ist nicht rechtskräftig festgestellt. Insofern kann sich durchaus in der Begründung ein Widerspruch ergeben zwischen Räumungs- und Rückzahlungsklage. Daher Teilurteil unzulässig.
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Teilurteil - von Lina_1995 - 31.07.2026, 17:57
RE: Teilurteil - von RefNdsOL - 31.07.2026, 19:42
RE: Teilurteil - von Lina_1995 - 31.07.2026, 23:14
RE: Teilurteil - von Praktiker - 31.07.2026, 22:36
RE: Teilurteil - von Lina_1995 - 31.07.2026, 23:25
RE: Teilurteil - von RefNdsOL - 01.08.2026, 08:49
RE: Teilurteil - von Praktiker - 01.08.2026, 11:35
RE: Teilurteil - von RefNdsOL - 01.08.2026, 13:17
RE: Teilurteil - von Praktiker - 01.08.2026, 14:05










