31.07.2026, 22:36
Der BGH ist, was Teilbarkeit angeht, ausgesprochen streng. Die abstrakte Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen droht in solchen Konstellationen fast immer, deshalb sehe ich das in der Tendenz ganz genau so.
Allerdings fehlen mir ein paar Informationen: sind das Zahlungsverzugskündigungen? Wurde Einspruch eingelegt? Und die Klage dann auch auf K4 gestützt? Wenn es um Zahlungsverzug geht, dann geht es auf keinen Fall. Wenn die Kündigungen mit der Miethöhe nichts zu tun haben, muss man nochmal überlegen. Aber sehr wahrscheinlich besteht auch dann die Gefahr, in den Gründen sich widersprüchlich hinsichtlich des Bestands des Mietverhältnisses zu äußern.
Allerdings fehlen mir ein paar Informationen: sind das Zahlungsverzugskündigungen? Wurde Einspruch eingelegt? Und die Klage dann auch auf K4 gestützt? Wenn es um Zahlungsverzug geht, dann geht es auf keinen Fall. Wenn die Kündigungen mit der Miethöhe nichts zu tun haben, muss man nochmal überlegen. Aber sehr wahrscheinlich besteht auch dann die Gefahr, in den Gründen sich widersprüchlich hinsichtlich des Bestands des Mietverhältnisses zu äußern.
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Teilurteil - von Lina_1995 - 31.07.2026, 17:57
RE: Teilurteil - von RefNdsOL - 31.07.2026, 19:42
RE: Teilurteil - von Lina_1995 - 31.07.2026, 23:14
RE: Teilurteil - von Praktiker - 31.07.2026, 22:36
RE: Teilurteil - von Lina_1995 - 31.07.2026, 23:25
RE: Teilurteil - von RefNdsOL - 01.08.2026, 08:49
RE: Teilurteil - von Praktiker - 01.08.2026, 11:35
RE: Teilurteil - von RefNdsOL - 01.08.2026, 13:17
RE: Teilurteil - von Praktiker - 01.08.2026, 14:05









