23.07.2026, 15:33
Hallo,
aus meiner Sicht ist die Befreiung auch sinnvoller. So bekommt man die AG-Beiträge, muss selbst nicht zuschießen und falls man unter den 36 Monaten bleibt, darf man die Rente behalten.
Theoretisch bekommt man mittlerweile aus der VBL-Klassik Ansprüche schon ab 36 Monaten Versicherungszeit.
In manchen Ländern gibt es Probleme mit den LBVs. Der Befreiungsanspruch aus § 2 II ATV-L geht auf die 60 Monate, nicht auf die 36 Monate. Hier ggf. freundlich drauf hinweisen.
aus meiner Sicht ist die Befreiung auch sinnvoller. So bekommt man die AG-Beiträge, muss selbst nicht zuschießen und falls man unter den 36 Monaten bleibt, darf man die Rente behalten.
Theoretisch bekommt man mittlerweile aus der VBL-Klassik Ansprüche schon ab 36 Monaten Versicherungszeit.
In manchen Ländern gibt es Probleme mit den LBVs. Der Befreiungsanspruch aus § 2 II ATV-L geht auf die 60 Monate, nicht auf die 36 Monate. Hier ggf. freundlich drauf hinweisen.
Nachrichten in diesem Thema
VBL als WiMi/Lehrstuhl - von RefNdsOL - 23.07.2026, 08:57
RE: VBL als WiMi/Lehrstuhl - von RefWU - 23.07.2026, 15:33









