22.07.2026, 22:32
(22.07.2026, 06:29)JurisRef schrieb:(21.07.2026, 21:59)Egal_ schrieb:(21.07.2026, 18:25)Praktiker schrieb: Je nach Land geht auch Verbeamtung mit GKV, z.B. in BW "pauschale Beihilfe"
Das war auch meine Überlegung, aber ich denke, dass nicht nur die PKV schwierig wird, sondern auch die Verbeamtung an sich.
das kann man so pauschal nicht sagen. Eine Psychotherapie alleine ist noch kein Ausschlusskriterium für eine Verbeamtung. Es kommt ja auch auf die Diagnose an und ob die Behandlung abgeschlossen ist usw.
Das stimmt und war hier auch nicht als finale Einschätzung der Situation meinerseits gedacht. Ich bezog diesen Satz darauf, dass der/die TE bereits zum 2. Mal in Behandlung ist. Das macht es schwieriger als beim ersten Mal. Ob dennoch Chancen bestehen kann und will ich anhand der wenigen Sätze dazu natürlich nicht beurteilen.
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Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von Wallendael - 20.07.2026, 22:06
RE: Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von JurisRef - 21.07.2026, 05:43
RE: Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von Egal_ - 21.07.2026, 14:58
RE: Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von JurisRef - 21.07.2026, 18:41
RE: Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von Praktiker - 21.07.2026, 18:25
RE: Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von Egal_ - 21.07.2026, 21:59
RE: Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von JurisRef - 22.07.2026, 06:29
RE: Verbeamtung und PKV nach langjähriger Psychotherapie - von Egal_ - 22.07.2026, 22:32









