21.07.2026, 07:37
(20.07.2026, 23:26)Liloles schrieb:ACHTUNG: Du liest vom Namen ohne sonstige Personalien bis zur Paragraphenkette. Die Reihenfolge ist so wie sie in der Anklageschrift steht. Das führt dazu, dass je nach Land und verwendeter Fachanwendung abstraker oder konkreter anklagesatz zuerst kommen und einziehungen oder maßregeln mit erwähnt werden oder nicht, je nach dem wo sie bei dir niedergeschrieben sind. Also ob vor oder nach der Kette.(20.07.2026, 21:57)Praktiker schrieb: §§ 243 III, 200 I StPO: verlesen wird der Anklagesatz (aber "angeschuldigt" jeweils durch "angeklagt" ersetzt).
1. konkret
2. abstrakt
3. anzuwendende Strafvorschriften
Ich war sehr verwirrt, weil uns gesagt wurde "einfach nur Anklageschrift vorlesen", aber dort ist es ja genau umgekehrt von der Reihenfolge her: erst Abstraktum, dann Konkretum. Vielen Dank! 🙏🏻
Die von Praktiker genannte Reihenfolge ist vor allem in Bayern und ich meine (nur) teilen BWs verbreitet, in denen websta (?) oder jedenfalls eine fachanwendung verwendet die unter bayerischer federführung entwickelt wurde und das Konkretum wie in Bayern üblich zuerst setzt.
In den meisten anderen Ländern kommt der abstrakte anklagesatz zuerst (bei dir ja anscheinend auch). Gefolgt vom klassischen indem Satz oder mit der Zwischenüberschrift mit zur Last gelegt.
Im Übrigen ist in jedem Fall wie von Praktiker genannt die Formulierung Angeschuldigter zu Angeklagter zu verändern, da man sich durch den zwischenzeitlichen erfolgen eröffnungsbeschluss im Hauptverfahren befindet vgl 157 StPO.
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Anklageschrift Sitzungsdienst - von Liloles - 20.07.2026, 21:16
RE: Anklageschrift Sitzungsdienst - von Praktiker - 20.07.2026, 21:57
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