18.07.2026, 13:08
(16.07.2026, 10:05)JuraHassLiebe schrieb: - du zum Staat gehst
Der Staat darf, sofern er sich am 1. StEx als Note orientiert und einlädt, den SP nicht rausrechnen. Ob das dann am Ende im Gespräch berücksichtigt wird, ist das eine. Aber wenn man zu Gesprächen einlädt (und das geht üblicherweise nach Noten aus 1+2. StEx), dann wäre eine Nicht-Einladung bei der der SP rausgerechnet wird offensichtlich rechtswidrig.
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Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von Vierteljurist - 15.07.2026, 16:15
RE: Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von Philosophenchiller - 16.07.2026, 07:57
RE: Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von JuraHassLiebe - 16.07.2026, 10:05
RE: Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von wroxbalker - 18.07.2026, 13:08









