15.07.2026, 16:15
Hallo zusammen
,
ich habe nun mein erstes Staatsexamen in den Händen und würde gerne sowohl in der Anwaltsstation, als auch nach dem zweiten Staatsexamen gerne in der Großkanzlei arbeiten. Aufgrund einiger privater Umstände konnte ich mich auf das Staatsexamen aber nur wenige Monate vorbereiten, weshalb ich zwar froh bin, bestanden zu haben, allerdings meine Wunschnote noch nicht erreicht habe. Im staatlichen Teil hatte ich 7,1P (dabei im schriftlichen leider auch nur 6,1P), durch den universitären Teil habe ich im Gesamtergebnis allerdings VB mit knapp über 9 Punkten. Aktuell bin ich sehr am hadern, ob ich den Verbesserungsversuch noch mache, um auch im staatlichen Teil über 9P oder zumindest 8P zu kommen, da ich des Öfteren gehört habe, dass Großkanzleien vermehrt auf den staatlichen Teil achten, gerade wenn man sich so extrem durch den universitären Teil nach oben zieht wie ich. Daher meine Fragen:
-Achten Großkanzleien auf den staatlichen Teil oder eher auf die Gesamtnote?
-Wie stehen meine Chancen (ohne Verbesserungsversuch) auf eine Einstellung in der Anwaltsstation oder als Associate nach dem zweiten Examen, wenn dieses über 9P liegt? Würdet ihr das Referendariat noch ein halbes Jahr warten lassen und dafür den Verbesserungsversuch antreten?
Mir ist natürlich bewusst, dass es dabei keine eindeutige Antwort gibt, über eure Einschätzung oder Ratschläge wäre ich aber dennoch sehr froh!
,ich habe nun mein erstes Staatsexamen in den Händen und würde gerne sowohl in der Anwaltsstation, als auch nach dem zweiten Staatsexamen gerne in der Großkanzlei arbeiten. Aufgrund einiger privater Umstände konnte ich mich auf das Staatsexamen aber nur wenige Monate vorbereiten, weshalb ich zwar froh bin, bestanden zu haben, allerdings meine Wunschnote noch nicht erreicht habe. Im staatlichen Teil hatte ich 7,1P (dabei im schriftlichen leider auch nur 6,1P), durch den universitären Teil habe ich im Gesamtergebnis allerdings VB mit knapp über 9 Punkten. Aktuell bin ich sehr am hadern, ob ich den Verbesserungsversuch noch mache, um auch im staatlichen Teil über 9P oder zumindest 8P zu kommen, da ich des Öfteren gehört habe, dass Großkanzleien vermehrt auf den staatlichen Teil achten, gerade wenn man sich so extrem durch den universitären Teil nach oben zieht wie ich. Daher meine Fragen:
-Achten Großkanzleien auf den staatlichen Teil oder eher auf die Gesamtnote?
-Wie stehen meine Chancen (ohne Verbesserungsversuch) auf eine Einstellung in der Anwaltsstation oder als Associate nach dem zweiten Examen, wenn dieses über 9P liegt? Würdet ihr das Referendariat noch ein halbes Jahr warten lassen und dafür den Verbesserungsversuch antreten?
Mir ist natürlich bewusst, dass es dabei keine eindeutige Antwort gibt, über eure Einschätzung oder Ratschläge wäre ich aber dennoch sehr froh!
Nachrichten in diesem Thema
Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von Vierteljurist - 15.07.2026, 16:15
RE: Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von Philosophenchiller - 16.07.2026, 07:57
RE: Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von JuraHassLiebe - 16.07.2026, 10:05
RE: Anwaltsstation Großkanzlei ohne VB im Staatsteil - von wroxbalker - 18.07.2026, 13:08









