Vor 7 Stunden
Ich kann dir vor allem zur Verbeamtung auf Lebenszeit im Dienst des Bundes sagen, dass man diese nicht automatisch mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst verlieren würde. In solchen Fällen strebt das AA an, dass die bisherige Dienststelle die Fortdauer der bestehenden Verbeamtung anordnet (§ 11a BBG). Die Entlassung aus dem bisherigen Beamtenverhältnis würde dann erst mit der Verbeamtung auf Lebenszeit im höheren Auswärtigen Dienst kraft Gesetzes eintreten (siehe auch: https://www.auswaertiges-amt.de/de/karri...4-10-panel).
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Wechsel zum Auswärtigen Amt - von floriansen - 09.06.2026, 21:20
RE: Wechsel zum Auswärtigen Amt - von Gast2408 - Vor 7 Stunden









