31.05.2026, 19:25
Hier ist es schön erklärt: auch bei einer verdeckten Teilklage kann die Rechtskraft immer nur so weit reichen, wie der Anspruch überhaupt eingeklagt war (https://lorenz.userweb.mwn.de/urteile/njw97_3019.htm). Es ist also entscheidend, was seinerzeit eingeklagt war, und das ergibt sich aus dem damaligen Urteil, notfalls in Verbindung mit der Klageschrift usw.
Achso, und noch etwas: Schmerzensgeld erfasst auch den zukünftigen immateriellen Schaden, soweit er vorhersehbar ist. Wenn es um den Bereich geht, muss man nochmal ganz genau hinschauen.
Und natürlich gibt es z.B. beim Verkehrsunfall Konstellationen, wo zunächst auf Gutachtenbasis abgerechnet und später nachgefordert wird, dazu gibt es dann aber gesonderte Rechtsprechung zum Prognoserisiko.
Achso, und noch etwas: Schmerzensgeld erfasst auch den zukünftigen immateriellen Schaden, soweit er vorhersehbar ist. Wenn es um den Bereich geht, muss man nochmal ganz genau hinschauen.
Und natürlich gibt es z.B. beim Verkehrsunfall Konstellationen, wo zunächst auf Gutachtenbasis abgerechnet und später nachgefordert wird, dazu gibt es dann aber gesonderte Rechtsprechung zum Prognoserisiko.
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Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Wallendael - 29.05.2026, 18:10
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von RefNdsOL - 29.05.2026, 19:51
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Praktiker - 29.05.2026, 22:39
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Egal_ - 31.05.2026, 14:21
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Praktiker - 31.05.2026, 19:25


