31.05.2026, 14:21
(29.05.2026, 22:39)Praktiker schrieb: Seriös kann man es nur beantworten, wenn man das Urteil kennt. Aber wenn ein Anspruch da nicht geltend gemacht worden ist, kann über ihn nicht rechtskräftig entschieden worden sein. Soweit er dagegen zugesprochen oder aberkannt ist, steht das einer neuen Klage entgegen.
Ich kann es nur aus Sicht eines Praktikers beurteilen, aber ich sehe das. auch so. Macht nur bedingt Sinn, aber prinzipiell kann ich auch von einer Geldforderung nur einen Teil einklagen und später den Rest, wenn das Urteil die Forderung nicht bereits dem Grunde nach ablehnt.
Ich sehe eher ein Beweisproblem, vermute aber, ihr habt ein Gutachten, was den Zusammenhang nachweist?
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Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Wallendael - 29.05.2026, 18:10
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von RefNdsOL - 29.05.2026, 19:51
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Praktiker - 29.05.2026, 22:39
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Egal_ - 31.05.2026, 14:21
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Praktiker - 31.05.2026, 19:25


