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  5. Beweisbedürftigkeit von Nebenforderungen
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Beweisbedürftigkeit von Nebenforderungen
21_23
Junior Member
**
Beiträge: 6
Themen: 1
Registriert seit: Feb 2025
#1
Gestern, 14:15
Meine Frage bezieht sich auf die Erforderlichkeit einer Beweisaufnahme, wenn die Beklagtenseite bestimmte Nebenforderungen oder Tatsachen am Rande bestreitet.

1)
Wichtigstes Beispiel: Der Kläger möchte als Nebenforderung den Ersatz vorgerichtlicher Anwaltskosten. Die Beklagte bestreitet, dass diese in Rechnung gestellt worden sind und bezahlt worden sind. Wenn der Kläger nun von selbst keinen Beweis anbietet, muss das Gericht dann hierauf hinweisen und ggf. Beweis erheben oder kann man vielleicht über § 287 ZPO darauf verzichten und die Anwaltskosten dennoch zusprechen, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen?

2)
Eine etwas andere Situation, die mich auch verunsichert: Der Kläger macht materiellen Schadensersatz für Behandlungskosten aufgrund eines Unfalls geltend. Die Beklagte sagt, dass diese doch sicherlich von seiner Versicherung übernommen worden seien. Muss der Kläger hierzu etwas sagen? Ich schätze, das wäre eher ein Vortrag der Beklagten ins Blaue hinein, oder?

Danke für die Hilfe!
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Nachrichten in diesem Thema
Beweisbedürftigkeit von Nebenforderungen - von 21_23 - Gestern, 14:15
RE: Beweisbedürftigkeit von Nebenforderungen - von RefNdsOL - Vor 8 Stunden
RE: Beweisbedürftigkeit von Nebenforderungen - von 21_23 - Vor 7 Stunden
RE: Beweisbedürftigkeit von Nebenforderungen - von Praktiker - Vor 7 Stunden


 

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