29.05.2026, 18:10
Wenn jemand ein voll-obsiegendes rechtskräftiges Urteil zu einem Verkehrsunfall hat und danach weitere Schäden erkennt und sie in einem anderen Prozess geltend macht: Ist das möglich? Das Urteil liegt nicht vor, aber die Gegenpartei merkt an, dass das nicht möglich sei und in dem Urteil sich der Kläger dies hätte offen halten müssen. Das klingt für mich nach einer Feststellungsklage, die aber nicht tenoriert ist.
Ich bin grad komplett überfordert und weiß nicht mal genau wonach ich suchen soll. Fällt das unter den Grundsatz der Schadenseinheit? Aber das ist doch eigentlich ein Thema der Verjährung?
Ich bin grad komplett überfordert und weiß nicht mal genau wonach ich suchen soll. Fällt das unter den Grundsatz der Schadenseinheit? Aber das ist doch eigentlich ein Thema der Verjährung?
Nachrichten in diesem Thema
Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Wallendael - 29.05.2026, 18:10
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von RefNdsOL - 29.05.2026, 19:51
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Praktiker - 29.05.2026, 22:39
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Egal_ - 31.05.2026, 14:21
RE: Zunächst unerkannter Schaden später geltend machen - von Praktiker - 31.05.2026, 19:25


