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Ablauf nach Einstellungsempfehlung
RefHoffeNichtMehrLange
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Beiträge: 60
Themen: 1
Registriert seit: Apr 2025
#1
16.05.2026, 07:39
Ich hab demnächst ein AC (Finanzverwaltung NRW). Nun ist es wohl so, dass man direkt im Anschluss eine Rückmeldung darüber erhält, ob man „bestanden“ hat bzw. eine Einstellungsempfehlung ausgesprochen wird oder nicht.

Nun frage ich mich, ob es realistisch ist, dass trotz einer Einstellungsempfelung noch eine andere Stelle ein Veto gegen die Einstellung einlegt (ich meine jetzt nicht den Amtsarzt), weil es vielleicht doch dann heißt „Ok, das AC lief zwar gut, aber die Note im zweiten Staatsexamen ist wohl eher ‚kritisch‘. Die Person stellen wir vielleicht doch nicht ein“.

Oder ist das eher ein abwegiger Gedanke, weil die Stellenausschreibung ja gerade keine Notenschwelle vorsieht? Kann es nur höchstens sein, dass vielleicht noch im Nachhinein mehrere Leute das AC „bestanden“ haben und dann im Rahmen der Bestenauslese eine Auswahl getroffen wird, wo wiederum eine Differenzierung nach Noten möglich wäre, wenn ansonsten das AC in etwa gleich gut verlief?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2026, 07:51 von RefHoffeNichtMehrLange.)
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Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von RefHoffeNichtMehrLange - 16.05.2026, 07:39
RE: Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von Nutzer007 - 16.05.2026, 10:19
RE: Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von RefHoffeNichtMehrLange - 16.05.2026, 10:31
RE: Ablauf nach Einstellungsempfehlung - von Nutzer007 - 16.05.2026, 11:36


 

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