14.05.2026, 14:11
Ich hatte im Kommentar geschaut und da stand, dass der 276 StGB in der Form des verwahren für Falle gedacht ist, in denen nicht nachweisbar ist, wie der BS dies erlangt hat.
Für eine Anklage müsste ich jedenfalls Nachweise haben, beispielsweise Geldzahlung oder irgendetwas oder ? Ich hab lediglich den Polizeibericht.
Für eine Anklage müsste ich jedenfalls Nachweise haben, beispielsweise Geldzahlung oder irgendetwas oder ? Ich hab lediglich den Polizeibericht.
Nachrichten in diesem Thema
Gefälschter Führerschein - von HelenL. - 14.05.2026, 13:45
RE: Gefälschter Führerschein - von KissingSpines - 14.05.2026, 13:55
RE: Gefälschter Führerschein - von HelenL. - 14.05.2026, 14:11
RE: Gefälschter Führerschein - von Praktiker - 14.05.2026, 15:39
RE: Gefälschter Führerschein - von HelenL. - 14.05.2026, 16:11


