06.05.2026, 22:09
Du solltest das unbedingt mit der Referendarstelle absprechen, dich aber zuvor im Internet belesen. Die Regeln haben sich seit meinem Ref mehrfach geändert, daher kann ich dir zum aktuellen Stand nichts sagen, aber du musst zwingend Nebenjob von Ref-Ausbildung abgrenzen, sonst steigt dir die Referendarstelle aufs Dach. Kann auch sein, dass sie dir deswegen in der Zeit die Nebentätigkeit bei dieser Kanzlei verbieten, weil du die Tätigkeiten nicht voneinander abgrenzen kannst.
Zum Gehalt sei gesagt, dass die Kanzlei nicht verpflichtet ist, dir für die Ref-Ausbildung ein Gehalt zu zahlen. Zahlt sie dir eins, ist das Verhandlungssache. Auch hier bitte ganz genau darauf achten, für welche Tätigkeit welche Bezahlung erfolgt.
Infos findest du hier im Forum und bei deinem Referendarrat, wenn du unter dem Punkt "Vergütung in der Anwalts- oder Wahlstation" schaust.
Zum Gehalt sei gesagt, dass die Kanzlei nicht verpflichtet ist, dir für die Ref-Ausbildung ein Gehalt zu zahlen. Zahlt sie dir eins, ist das Verhandlungssache. Auch hier bitte ganz genau darauf achten, für welche Tätigkeit welche Bezahlung erfolgt.
Infos findest du hier im Forum und bei deinem Referendarrat, wenn du unter dem Punkt "Vergütung in der Anwalts- oder Wahlstation" schaust.
Nachrichten in diesem Thema
Vergütung Anwaltsstation - von dk_pa - 03.05.2026, 19:26
RE: Vergütung Anwaltsstation - von Inhouse Elster - 03.05.2026, 20:57
RE: Vergütung Anwaltsstation - von Egal_ - 06.05.2026, 22:09


