06.05.2026, 20:51
Ich kann nur für Hamburg sprechen und da ist meine Rente im VW deutlich höher als sie liegen würde, wenn ich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würde. Um sämtliche Vorteile mitzunehmen, müsste man allerdings privat versichert sein, was ich aus diversen Gründen nicht bin. Heißt, ich zahle im Rentenalter Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag in die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind voraussichtlich wenige hundert Euro, die mir später zusätzlich abgezogen werden. Das relativiert den Vorteil des VW wieder ein wenig. Trotzdem habe ich mich für meine Tätigkeit als Syndikus dazu entschieden, im VW zu bleiben.
Als reiner Rechtsanwalt hast du keine Wahl und zahlst, je nach Satzung des VW doppelt oder zusätzlich zu den Beiträgen in die GRV den Mindestbetrag ins VW.
Als reiner Rechtsanwalt hast du keine Wahl und zahlst, je nach Satzung des VW doppelt oder zusätzlich zu den Beiträgen in die GRV den Mindestbetrag ins VW.


