04.05.2026, 17:19
Hallo, ich werde in der nächsten Zeit als Richterin auf Probe anfangen. Für mich geht das mit einem Umzug in ein anderes Bundesland einher. Die gesetzlichen Vorschriften verstehe ich dahingehend, dass es die Umzugkostenpauschale bzw. die konkrete Summe nur gibt, wenn man bereits verbeamtet, d.h. bereits im Dienst ist und damit grade nicht vor dem Dienstantritt steht, und der Umzug im allgemeinen dienstlich veranlasst ist. Ich meine daher, dass ich den Umzug lediglich steuerlich geltend machen kann oder irre ich mich? Vielen Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Umzugkosten als Richter/Beamte - von AET19 - 04.05.2026, 17:19
RE: Umzugkosten als Richter/Beamte - von Praktiker - 04.05.2026, 17:45
RE: Umzugkosten als Richter/Beamte - von Pontifex Maximus - 04.05.2026, 19:07
RE: Umzugkosten als Richter/Beamte - von AET19 - 05.05.2026, 15:33



