30.04.2026, 14:04
(30.04.2026, 12:40)Äfes schrieb:(30.04.2026, 11:32)Patenter Gast schrieb: Du solltest weniger die Tätigkeit als solches Beschreiben, sondern den Inhalt der Tätigkeit.
Es ist nicht "Email an Mandant schreiben", sondern "Email an Mandant zur rechtlichen Bewertung einer Kündigung des Darlehensvertrags"
Es ist nicht "Entwurf der Klageerwiderung", sondern "Entwurf Klageerwiderung, Erstellung der rechtlichen Würdigung und Durchsicht der Klageanträge hierfür"
Und so weiter... eine Email an Mandant kann 5 Minuten dauern oder 2 Stunden. Auf den Inhalt kommt es an und das muss aus dem Narrative ersichtlich werden.
Macht Ihr das echt so? Ich denke mir imme, der Mandant hat die Mail ja bekommen, der weiß ja wie umfangreich sie war. Also bei mir steht nur "Mail an Mdt.". Nur wenn irgendwas wirklich außergewöhnlich lange gedauert hat, gehe ich ein bisschen auf den Inhalt ein. Weniger Zeit abrechnen, als ich tatsächlich gebraucht habe, tue ich aber nicht
Bis der Mandant das liest können ja Wochen vergehen. Wenn es dann ein paar Mails gab, kann er wahrscheinlich mit 5 Einträgen "Mail an Mandant" wenig anfangen.
Wenn eine Rechtsabteilung beteiligt ist kommt hinzu, dass möglicherweise jemand anderes die Rechnungen liest als der Mailempfänger.
Ich versuche es auch so zu schreiben wie oben patent beschrieben.
Nachrichten in diesem Thema
"schlauer billen" - von wundertüte - 30.04.2026, 11:20
RE: "schlauer billen" - von LCL - 30.04.2026, 11:28
RE: "schlauer billen" - von Patenter Gast - 30.04.2026, 11:32
RE: "schlauer billen" - von Äfes - 30.04.2026, 12:40
RE: "schlauer billen" - von Inhouse Elster - 30.04.2026, 13:47
RE: "schlauer billen" - von Paul Klee - 30.04.2026, 14:04
RE: "schlauer billen" - von Patenter Gast - 30.04.2026, 21:12
RE: "schlauer billen" - von Äfes - 30.04.2026, 21:59
RE: "schlauer billen" - von Agent Provocateur - 30.04.2026, 11:37









