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Arbeitszeit Justiz
advocatus diaboli
Member
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Beiträge: 169
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#19
Vor 2 Stunden
(Vor 7 Stunden)Pontifex Maximus schrieb:  
(Vor 9 Stunden)advocatus diaboli schrieb:  
(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:  Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.

Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?

Wenn man das deutsche Arbeitsrecht auf diese Konstellation anwenden würde, dann wäre es wohl keine Arbeitszeit mehr. Die von dir geschilderte Verhaltensweise würde in der freien Wirtschaft ganz überwiegend nicht geduldet werden. Bei uns im Unternehmen haben wir eine sehr liberale Arbeitszeitgestaltung und viele Freiheiten. Wenn ich jetzt aber jeden Tag zwei Stunden früher den Laptop zuklappe, um Laufen zu gehen und dabei über meine Aufgaben nachzudenken, würde sicherlich irgendwann ein ernstes Gespräch mit mir geführt werden. 

Gleichzeitig würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn ich Mal 30 min um den Block gehe, meine Aufgaben durchdenken und zu einer schnellen Lösung komme. 

Persönlich komme ich bei einem Spaziergang auch immer auf gute Lösungen und bin danach deutlich effizienter.

Ich kenne das von meiner Frau, die bei einem Dax-Konzern arbeitet, auch. Die gehen dort regelmäßig für Meetings oder Mitarbeitergespräche spazieren oder treffen sich in der Kaffee-Bar um irgendwas zu besprechen. Sowas gibt es im öffentlichen Dienst nun mal nicht (oder sehr selten). Als Richter unterfällt man dem Arbeitsrecht und den Arbeitszeiten auch nicht und ist insoweit auch nicht rechenschaftspflichtig. Entscheidend sind erledigte Verfahren. Sowohl die Arbeitsweise als auch das ganze System drum herum sind eben anders als in der freien Wirtschaft. Als ich in die Verwaltung abgeordnet war und es sowohl Zeiterfassung als auch andere Anforderungen an die Erreichbarkeit gab, war es auch nicht möglich, während der Arbeitszeit Sport zu machen.

Der von dir aufgeworfene Sachverhalt mit deiner Frau ist aber nach meinem Dafürhalten nicht vergleichbar. Denn wie ich deinen Schilderungen entnehmen kann, haben die Spaziergänge oder Kaffe-Bar-Besuche einen beruflichen Kontext. Deine Frau verlässt scheinbar nicht für 2h ihren Arbeitsplatz, um alleine Laufen zu gehen und über ihre Arbeit nachzudenken. Das wäre grundsätzlich arbeitsrechtlich auch unzulässig.

Das Richter nicht ans Arbeitsrecht gebunden sind, dürfte wohl allen Beteiligten bekannt sein. Damit wollte ich auch nur aufzeigen, wie deine Schilderungen wohl allgemein aufgefasst werden dürften. Wichtig ist letztlich nur, dass man als Richter seine Verfahren schafft. Das man diese aufgrund der Verantwortung, die man in diesem Amt trägt, anders durchdenkt, kann ich auch komplett nachvollziehen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Vor 28 Minuten von advocatus diaboli.)
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