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  5. Arbeitszeit Justiz
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Arbeitszeit Justiz
Pontifex Maximus
Member
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Beiträge: 191
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2023
#16
Vor 11 Stunden
(Gestern, 20:57)Jurii schrieb:  
(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:  
(Gestern, 09:34)Jurii schrieb:  
(26.04.2026, 11:19)BetterLearnAll25 schrieb:  Machen wir uns zudem nix vor: im ÖD wird viel Zeit auch gerne "verquatscht". Ein Kaffee hier, bisschen Gossip da... da summiert sich pro Woche schon was zusammen. Würde man das rausrechnen, wäre der aktuelle zeitliche Mehraufwand deutlich kleiner.

Ich hab gedacht, dass man gerade als Richter die Arbeitszeit eher betrachten muss wie in einer Kanzlei die Billables - nur wirklicher "Output" in Form eines schriftlichen Arbeitsergebnisses (E-Mail an Mandant, Memo, Vermerk, Urteil) zählt. So wie ich in der Kanzlei für meine 8 netto Billables pro Tag eigentlich 11 brutto Stunden (Mittagspause abziehen, Kaffeepausen abziehen, Verwaltungsaufwand abziehen) da sein muss, wäre das auch als Richter, dachte ich?

Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.

Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?

Verstehe, guter Punkt. Nach außen dem Mandanten gegenüber ist es natürlich die abrechenbare Zeit und relevant, um Geld zu verdienen. Nach innen für den Associate sind sie halt leider auch relevant, weil ich zum einen genug Billables vorweisen muss, um zu zeigen, dass ich gerade 100% Kapazität ausschöpfe (oder ansonsten vielleicht noch ein Mandat annehmen könnte) und auf der anderen Seite muss ich schauen, dass ich für einzelne, "leichte" Aufgaben nicht zu lange brauche, sondern effizient arbeite. Das heißt, es kann auch mal sein, dass ich 8 Stunden brutto auf der Arbeit bin, aber meinen Output an dem Tag beim besten Willen nur in 5 Billables zusammenfassen kann. Ich dachte, dass das in der Arbeit als Richter auch ähnlich sein kann: ich hab 8 Stunden am Schreibtisch gesessen aber faktisch nur wirklich 5 Stunden effizient etwas produziert. Aber vielleicht muss man da anders herangehen und eher die Qualität des Arbeitsergebnisses betrachten, als die Quantität der Stunden? Das heißt, wenn ich als Richter am Tag 12 Sachen erledigt hab und das halt in 5 Stunden geschafft habe, ist alles gut und ich muss nicht noch 3 weitere Stunden für irgendeine Gewinnmaximierung aus mir rauspressen.

Das kenne ich aus meiner Kanzleizeit auch noch so. Als Richter ist es aber doch ganz anders. Durch die richterliche Unabhängigkeit hat man im Hinblick auf Arbeitszeit und -Ort im Prinzip keine Vorgaben. Es wird den jungen Kollegen zwar immer mitgegeben, sich an den Zeiten von Beamten (41 Wochenstunden) zu orientieren. Am Ende zählen aber in erster Linie die erledigten Verfahren. Wenn ich da in vier Stunden schaffe, wofür andere acht brauchen, kann ich natürlich auch früher Feierabend machen. Die meisten Kollegen machen das aber übrigens trotzdem nicht, weil das Pflichtgefühl zu groß ist. Und wenn man nicht wie am Amts-, Arbeits- oder Sozialgericht alleine ist, sondern Mitglied eines Spruchkörpers, gibt es natürlich durchaus auch den sozialen Druck durch die Kollegen. Wenn von vier Leuten drei jeden Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr im Büro sind, wird es für den vierten natürlich auch nicht einfacher, um 11 Uhr zu kommen und um 16 Uhr zu gehen...
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Arbeitszeit Justiz - von Hartaberfair - 25.04.2026, 22:15
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