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Arbeitszeit Justiz
advocatus diaboli
Member
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Beiträge: 170
Themen: 1
Registriert seit: May 2023
#15
Vor 11 Stunden
(Gestern, 15:25)Pontifex Maximus schrieb:  Naja, der Vergleich hinkt natürlich schon gewaltig. Billables sind ja nur deshalb relevant, weil allein in dieser Zeit Geld verdient wird. Die Frage stellt sich für den Dienstherrn und den Richter ja gar nicht.

Es ist stellenweise auch einfach ein anderes Arbeiten. Ich denke zB gerne beim Laufen über meine Verfahren nach. Dabei komme ich auch häufig auf Lösungen, die mir am Schreibtisch vielleicht nicht eingefallen wären. Gleichzeitig ist Laufen mein Hobby und entspannt mich. Ist es nun Arbeits- oder Freizeit, wenn ich um 14 Uhr den PC runterfahre, zwei Stunden laufen gehe, dabei intensiv über Verfahren nachdenke und trotzdem abschalten kann?

Wenn man das deutsche Arbeitsrecht auf diese Konstellation anwenden würde, dann wäre es wohl keine Arbeitszeit mehr. Die von dir geschilderte Verhaltensweise würde in der freien Wirtschaft ganz überwiegend nicht geduldet werden. Bei uns im Unternehmen haben wir eine sehr liberale Arbeitszeitgestaltung und viele Freiheiten. Wenn ich jetzt aber jeden Tag zwei Stunden früher den Laptop zuklappe, um Laufen zu gehen und dabei über meine Aufgaben nachzudenken, würde sicherlich irgendwann ein ernstes Gespräch mit mir geführt werden. 

Gleichzeitig würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn ich Mal 30 min um den Block gehe, meine Aufgaben durchdenken und zu einer schnellen Lösung komme. 

Persönlich komme ich bei einem Spaziergang auch immer auf gute Lösungen und bin danach deutlich effizienter.
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