27.04.2026, 09:23
Meine Frage bezieht sich auf das absolvieren des 2. Staatsexamens. Ich bin Beamter auf Lebenszeit und möchte nach bestandenem 1. Staatsexamen natürlich auch das 2. Staatsexamen machen. Nun zu meinem Problem.
Wenn ich eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge erhalten sollte, zählt das Referendariat als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
Gibt es hier Beamte die mir einen Tipp für die weitere Vorgehensweise geben könnten?
Wenn ich eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge erhalten sollte, zählt das Referendariat als genehmigungspflichtige Nebentätigkeit?
Gibt es hier Beamte die mir einen Tipp für die weitere Vorgehensweise geben könnten?
Nachrichten in diesem Thema
Als Beamter ins Referendariat - von Ella78 - 27.04.2026, 09:23
RE: Als Beamter ins Referendariat - von Reichsexekution - 28.04.2026, 13:39


