23.04.2026, 14:56
Hallo Leute, hab das Forum jahrelang während meines Jura Studiums verfolgt, ohne mich mal zu registrieren, jetzt ist es bei mir soweit, dass Referendariat steht an!
Bewerben wollte ich mich in Hessen (Frankfurt, Wohnort ebenfalls in Hessen in der Nähe von FFM) mit 9,6 Punkten, ich wollte einen Härtefallantrag einreichen in der entsprechenden Verordnung heißt es:
"Eine besondere Härte wird in der Regel begründet durch
Zeitverluste bei der Aufnahme und Durchführung des Studiums, die von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nicht zu vertreten sind, insbesondere solche, die aufgrund des Erwerbs der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg oder durch die Mitgliedschaft in universitären oder studentischen Selbstverwaltungsorganen entstanden sind."
Ich habe damals nur Fachabitur gemacht, anschließend 6-7 Semester Wirtschaftsrecht an der FH studiert um die Zulassungsvoraussetzungen für die Uni (anderes Bundesland als Hessen) zu erfüllen um überhaupt Jura studieren zu dürfen. Hab es dann im Freiversuch abgeschlossen. Denkt ihr diese Konstellation fällt unter "Erwerb der Hochschulreife auf zweiten Bildungsweg" insbesondere habe ich das wirklich nicht zu vertreten? Meiner Meinung nach teils / teils, wobei man an der Uni halt nur mit Abi studieren kann \ konnte zu der Zeit oder eben nach ein paar Semestern an der FH mit Fachnähe.
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Ich habe bei der zuständigen Person für solche Fragen nachgedacht, und es hieß ich sollte die entsprechenden Schulnachweise einreichen, dann wird das im Einzelfall geprüft. Nun bin ich hier um zu Fragen ob jemand in ähnlicher Situation war und evtl. berichten kann.
Bewerben wollte ich mich in Hessen (Frankfurt, Wohnort ebenfalls in Hessen in der Nähe von FFM) mit 9,6 Punkten, ich wollte einen Härtefallantrag einreichen in der entsprechenden Verordnung heißt es:
"Eine besondere Härte wird in der Regel begründet durch
Zeitverluste bei der Aufnahme und Durchführung des Studiums, die von der Antragstellerin oder dem Antragsteller nicht zu vertreten sind, insbesondere solche, die aufgrund des Erwerbs der Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg oder durch die Mitgliedschaft in universitären oder studentischen Selbstverwaltungsorganen entstanden sind."
Ich habe damals nur Fachabitur gemacht, anschließend 6-7 Semester Wirtschaftsrecht an der FH studiert um die Zulassungsvoraussetzungen für die Uni (anderes Bundesland als Hessen) zu erfüllen um überhaupt Jura studieren zu dürfen. Hab es dann im Freiversuch abgeschlossen. Denkt ihr diese Konstellation fällt unter "Erwerb der Hochschulreife auf zweiten Bildungsweg" insbesondere habe ich das wirklich nicht zu vertreten? Meiner Meinung nach teils / teils, wobei man an der Uni halt nur mit Abi studieren kann \ konnte zu der Zeit oder eben nach ein paar Semestern an der FH mit Fachnähe.
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Ich habe bei der zuständigen Person für solche Fragen nachgedacht, und es hieß ich sollte die entsprechenden Schulnachweise einreichen, dann wird das im Einzelfall geprüft. Nun bin ich hier um zu Fragen ob jemand in ähnlicher Situation war und evtl. berichten kann.
Nachrichten in diesem Thema
Härtefallantrag - zweiter Bildungsweg - von babyhuncho - 23.04.2026, 14:56
RE: Härtefallantrag - zweiter Bildungsweg - von Egal_ - 23.04.2026, 18:37
RE: Härtefallantrag - zweiter Bildungsweg - von Praktiker - 23.04.2026, 21:09









