22.04.2026, 17:39
Ja, ist absolut üblich und hatte ich auch. Umfang der Akten egal, wenn mein Chef keine Lust mehr auf die Akte hatte, hat er sie schleifen lassen (vermutlich kommt das eher in kleinen Kanzleien vor). Ich musste dann übernehmen. Teils aus Pflichtbewusstsein (wenn er sich nicht um Fristen kümmert, dann zumindest ich), teils auf ausdrückliche Anweisung.
Solange dein Chef dein Chef ist, kann er dir Weisungen erteilen. Du musst sie ausführen. So ist das Arbeitsleben als Angestellter. Man kann gute Chefs haben oder auch schlechte. Bei guten kommen solche Anweisungen nur aus nachvollziehbaren Gründen. Bei schlechten passiert dann u.a. das Schleifenlassen, wie von mir oben beschrieben.
Du baust die Akten irgendwie in deinen Alltag ein. Eine Wahl hast du ja nicht, siehe Weisungsrecht. Ich würde an deiner Stelle schauen, dass du die Akten mit einem vertretbaren Aufwand zügig durchgearbeitet bekommst, damit du vor Gericht sprechfähig bist. Es gibt nicht viele Sachen, die peinlicher sind, als vor Gericht mit null Ahnung dazustehen. Glaube mir, das willst du nicht, denn damit wirst du für alle zum Ärgernis, auch wenn es nicht deine Schuld ist. Den Mandanten rufe bitte vorher an und sage ihm, dass dein Chef wegen eines anderen dringenden Termin, o.ä. blabla (irgendeine stimmige Ausrede erfinden) den Termin nicht wahrnehmen kann und du deswegen einspringst. Ist nicht schön, gehört aber in kleinen Kanzleien mit zum Alltag. Sagst du ihm das nicht vorher, wird er vermutlich sauer sein, was bei schlechten Chefs auf dich zurückfällt (mir trotz Vorankündigung passiert).
Mit ein paar Jahren Berufserfahrung hast du später ein anderes Standing oder wechselst in eine größere Kanzlei. Als Berufseinsteiger bist du jedoch nicht in der Position, dies abzulehnen. In der WPG, in die ich danach gewechselt bin, ist mir das nicht wieder passiert. Da hat man sich mehr um die Mandanten gekümmert. Dort wurde aber auch nach Stundensatz abgerechnet, sodass die Mandanten einen besseren Service erwarten konnten.
Solange dein Chef dein Chef ist, kann er dir Weisungen erteilen. Du musst sie ausführen. So ist das Arbeitsleben als Angestellter. Man kann gute Chefs haben oder auch schlechte. Bei guten kommen solche Anweisungen nur aus nachvollziehbaren Gründen. Bei schlechten passiert dann u.a. das Schleifenlassen, wie von mir oben beschrieben.
Du baust die Akten irgendwie in deinen Alltag ein. Eine Wahl hast du ja nicht, siehe Weisungsrecht. Ich würde an deiner Stelle schauen, dass du die Akten mit einem vertretbaren Aufwand zügig durchgearbeitet bekommst, damit du vor Gericht sprechfähig bist. Es gibt nicht viele Sachen, die peinlicher sind, als vor Gericht mit null Ahnung dazustehen. Glaube mir, das willst du nicht, denn damit wirst du für alle zum Ärgernis, auch wenn es nicht deine Schuld ist. Den Mandanten rufe bitte vorher an und sage ihm, dass dein Chef wegen eines anderen dringenden Termin, o.ä. blabla (irgendeine stimmige Ausrede erfinden) den Termin nicht wahrnehmen kann und du deswegen einspringst. Ist nicht schön, gehört aber in kleinen Kanzleien mit zum Alltag. Sagst du ihm das nicht vorher, wird er vermutlich sauer sein, was bei schlechten Chefs auf dich zurückfällt (mir trotz Vorankündigung passiert).
Mit ein paar Jahren Berufserfahrung hast du später ein anderes Standing oder wechselst in eine größere Kanzlei. Als Berufseinsteiger bist du jedoch nicht in der Position, dies abzulehnen. In der WPG, in die ich danach gewechselt bin, ist mir das nicht wieder passiert. Da hat man sich mehr um die Mandanten gekümmert. Dort wurde aber auch nach Stundensatz abgerechnet, sodass die Mandanten einen besseren Service erwarten konnten.
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Angestellter Rechtsanwalt - (Gerichts-)termine vom Chef - von BGBGast - 21.04.2026, 17:28
RE: Angestellter Rechtsanwalt - (Gerichts-)termine vom Chef - von Freidenkender - 21.04.2026, 18:49
RE: Angestellter Rechtsanwalt - (Gerichts-)termine vom Chef - von Äfes - 21.04.2026, 19:56
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RE: Angestellter Rechtsanwalt - (Gerichts-)termine vom Chef - von Äfes - 22.04.2026, 14:45
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