16.04.2026, 06:18
(15.04.2026, 23:29)Äfes schrieb:(15.04.2026, 16:17)kumpelanton schrieb: ganz genau, selbst wenn der angestellte das zehnfache seines gehalts an umsatz macht, soll er sich dafür bedanken, dass er arbeiten darf. 100.000 € gehalt gibts ab 1.000.000 € umsatz, alles andere ist frech
Du musst halt mal richtig rechnen. Wenn wir einen Vollzeitanwalt einstellen, dann verdient der wahrscheinlich um die 60k. Das sind dann rund 6k Arbeitgeberbrutto monatlich. Dazu brauchen wir dann eine weitere Refa (bei noch einem weiteren Anwalt dazu würden wir allerdings keine weitere brauchen, dafür ein größeres Büro). Die Refa kostet uns monatlich auch 4-4,5k. Wir sind also alleine wegen der Gehälter bei zusätzlichen Kosten von +10k/Monat. Schreibtische, Stühle, EDV nochmal Einmalkosten von ein paar K. Dazu kommen dann Lizenzen für die RA-Software, beA, Beck, Kammerbeiträge, Fortbildungskosten, etc. Rechne also meinetwegen nur mit 11k zusätzlich pro Monat. Das sind 132k/Jahr, nur damit wir bei 0 rauskommen. Wenn er dann 140k Nettoumsatz direkt in den ersten 12 Monaten garantieren könnte und auch gleichzeitig, dass unsere Umsätze mindestens gleich bleiben - dann wären wir wahrscheinlich sogar mit der Relation von Gehalt zu Umsatz zufrieden.
Das kann aber keiner garantieren. Wir gehen also auch ein finanzielles Risiko ein mit der Anstellung. Dazu haben wir das Akquiserisiko. Und auch das Risiko den Kollegen bei Krankheit weiterhin bezahlen zu müssen. Oder dass wir ihn einarbeiten und er aus Gründen, die nichts mit uns zu tun haben, kurzfristig kündigt und wir auf einmal noch überlasteter sind, als jetzt schon und noch die Refa zusätzlich haben, die wir aus menschlichen Gründen auch nicht einfach wieder kündigen wollen. Und wir stellen den Anwalt in unserem Fall auch nicht ein, um ihm alle unsere guten Mandate zu geben, sondern eher um uns zu entlasten, indem er uns die weniger lukrativen Mandate abnimmt.
Daher ist zumindest in unserem Fall ein Umsatz vom dreifachen Gehalt ein guter Richtwert dafür, dass sich eine Einstellung lohnt bzw. für uns überhaupt Sinn macht.
Und zum Bedanken: Zumindest für einen Berufseinsteiger ist es sehr wichtig, vernünftige Berufserfahrung zu bekommen. Ich habe jedenfalls seinerzeit enorm viel gelernt und bin dadurch überhaupt erst bereit für die Selbstständigkeit geworden. Auch der Fachanwalt (nicht der Kurs, sondern die notwendigen Fälle) war sehr wichtig und der wäre alleine sehr schwer zu erreichen gewesen. Es gibt also neben dem Gehalt sehr viel Nutzen, den man aus einer Anstellung zieht. Und dafür darf man auch ein bisschen dankbar sein. Denn der Arbeitgeber könnte auch einfach sagen, er hat keine Lust auf den Stress mit einem Angestellten und bietet keine Stelle an.
Grundsätzlich stimme ich Dir zu. Zwei Punkte, die mir beim lesen aufgefallen sind:
1) als Richtwert dreifacher Umsatz gewünscht, aber zugleich die weniger lukrativen Mandate abgeben wollen? Passt irgendwie nicht so recht zusammen… oder wird das, wenn das Umsatzziel nicht erreicht wird, auch entsprechend mitberücksichtigt?
2) letzter Satz ist nur eine Seite der Medaille; die andere wäre, dass es eben keine Entlastung gibt und auch kein (potentielles) Wachstum, da man naturgemäß irgendwann ab seine Grenzen stoßen wird.
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