13.04.2026, 12:16
Das stimmt so nicht ganz. Zu den 1860 € kommt noch eine monatliche Sonderzahlung, sodass das Brutto ohne Kinderzuschläge oä bei ca. 1953 € liegt. Bei Steuerklasse 1 und ohne Kirchensteuer oder irgendwelche Besonderheiten kommt das bei etwa 1830 € netto raus. Davon muss dann noch die KV bezahlt werden.
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung werden aufgrund der Verbeamtung auf Widerruf nicht gezahlt.
Edit: Anders sieht es natürlich aus, wenn man nicht verbeamtet wird. Das betrifft in Hessen aber nur diejenigen, die nicht verbeamtet werden können (am häufigsten wohl wegen fehlender Staatsbürgerschaft). Eine Wahl zwischen Verbeamtung und Ausbildungsverhältnis besteht aber nicht.
Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung werden aufgrund der Verbeamtung auf Widerruf nicht gezahlt.
Edit: Anders sieht es natürlich aus, wenn man nicht verbeamtet wird. Das betrifft in Hessen aber nur diejenigen, die nicht verbeamtet werden können (am häufigsten wohl wegen fehlender Staatsbürgerschaft). Eine Wahl zwischen Verbeamtung und Ausbildungsverhältnis besteht aber nicht.
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Ref-Gehalt Hessen - von misi - 13.04.2026, 11:04
RE: Ref-Gehalt Hessen - von Gast112351235 - 13.04.2026, 12:04
RE: Ref-Gehalt Hessen - von Ref2026 - 13.04.2026, 12:16
RE: Ref-Gehalt Hessen - von User251125 - 13.04.2026, 12:34
RE: Ref-Gehalt Hessen - von Ref2026 - 13.04.2026, 12:48
RE: Ref-Gehalt Hessen - von Gast112351235 - 13.04.2026, 12:18
RE: Ref-Gehalt Hessen - von admin - 13.04.2026, 12:28
RE: Ref-Gehalt Hessen - von misi - 13.04.2026, 12:40
RE: Ref-Gehalt Hessen - von Jege - 29.04.2026, 15:34









