13.04.2026, 01:06
Ich frage nicht, ob die Entscheidung StB 16/09 unmittelbar meinen Fall betrifft, sondern ob der dort ausgesprochene allgemeine methodische Gedanke übertragbar ist: Wenn stilistische oder thematische Merkmale schon zuvor öffentlich zugänglich waren, mindert das dann auch außerhalb von Bekennerschreiben den Beweiswert einer Autorenzuschreibung bei anonymen E-Mails?
Der Fall betrifft sehr kurze anonyme Texte beleidigende Emails; Konfliktdetails und mögliche Stilmerkmale waren schon vorher in Foren öffentlich
Der Fall betrifft sehr kurze anonyme Texte beleidigende Emails; Konfliktdetails und mögliche Stilmerkmale waren schon vorher in Foren öffentlich
Nachrichten in diesem Thema
Anwendbarkeit von BGH-Beschluss - von Ri583 - 12.04.2026, 11:10
RE: Anwendbarkeit von BGH-Beschluss - von JungemitTaubenei - 12.04.2026, 16:16
RE: Anwendbarkeit von BGH-Beschluss - von Ri583 - 13.04.2026, 01:06
RE: Anwendbarkeit von BGH-Beschluss - von Freidenkender - 13.04.2026, 09:36
RE: Anwendbarkeit von BGH-Beschluss - von Ri583 - 13.04.2026, 11:29








