26.03.2026, 09:07
@JungemitTaubenei
Ich hätte noch eine Rückfrage an dich als Korrektor mit Erfahrung in unserem Land:
Es kam kürzlich in unserer Lerngruppe dazu zu divergierenden Meinungen:
Ist es in der VR-Klausur, wenn eine Klageerwiderung als 1. Verfügungspunkt zu verfassen ist, zulässig, diese weitergehend als I. (Sachverhalt) und II. (Rechtsausführungen) (ohne diese Bezeichnung) zu gliedern, sodass der rechtliche Teil etwas strukturierter ist.
Mir wurde es bislang nicht kritisiert, einem Kollegen wohl schon (als verwaltungsunüblich). Im Zivilrecht wird es ausdrücklich begrüßt, ich finde es hilft auch zur Strukturierung beim Urteilsstil. Nur Gliederungsziffern, keine Überschriften. Sowohl die Zivilgerichte als auch die Verwaltungsgerichte gliedern schließend auch entsprechend. Aus Gerichtsperspektive stell ich es mir ebenfalls angenehmer vor, wenn die Klageerwiderung der Behörde nicht ein reiner, ggf. durch Absätze getrennter, Fließtext ist, sondern eben mehr Struktur aufweist.
Im Fall des Bescheides bleibt es bekanntlich bei I. und II. sowie ggf. arabischen Ziffern zur Begründung der korrespondierenden Teile im Tenor.
Ich hätte noch eine Rückfrage an dich als Korrektor mit Erfahrung in unserem Land:
Es kam kürzlich in unserer Lerngruppe dazu zu divergierenden Meinungen:
Ist es in der VR-Klausur, wenn eine Klageerwiderung als 1. Verfügungspunkt zu verfassen ist, zulässig, diese weitergehend als I. (Sachverhalt) und II. (Rechtsausführungen) (ohne diese Bezeichnung) zu gliedern, sodass der rechtliche Teil etwas strukturierter ist.
Mir wurde es bislang nicht kritisiert, einem Kollegen wohl schon (als verwaltungsunüblich). Im Zivilrecht wird es ausdrücklich begrüßt, ich finde es hilft auch zur Strukturierung beim Urteilsstil. Nur Gliederungsziffern, keine Überschriften. Sowohl die Zivilgerichte als auch die Verwaltungsgerichte gliedern schließend auch entsprechend. Aus Gerichtsperspektive stell ich es mir ebenfalls angenehmer vor, wenn die Klageerwiderung der Behörde nicht ein reiner, ggf. durch Absätze getrennter, Fließtext ist, sondern eben mehr Struktur aufweist.
Im Fall des Bescheides bleibt es bekanntlich bei I. und II. sowie ggf. arabischen Ziffern zur Begründung der korrespondierenden Teile im Tenor.
Nachrichten in diesem Thema
ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von RefNdsOL - 19.03.2026, 15:17
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von JungemitTaubenei - 20.03.2026, 20:01
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von JurisRef - 20.03.2026, 22:57
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von RefNdsOL - 21.03.2026, 10:03
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von RefNdsOL - 26.03.2026, 09:07
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von JungemitTaubenei - 27.03.2026, 15:41
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von nds..... - 27.03.2026, 17:44
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von RefNdsOL - 27.03.2026, 17:57
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von nds..... - 27.03.2026, 20:02
RE: ÖR-Klausuren Tipps (Nds) - von RefNdsOL - 27.03.2026, 20:10


