22.03.2026, 12:42
(22.03.2026, 12:31)GesRNRW schrieb: [...]
Problematisch sehe ich, dass - jedenfalls in NRW - zwei Monate vor Beginn der Anwaltsstation die Ausbildungsstelle angegeben werden muss, mit Zusage des Ausbilders (unterschrieben). Wie du dich also auf eine Stelle in 5 Monaten bewerben willst, wenn die Station schon in 3 Monaten anfängt, verstehe ich irgendwie nicht ganz? Ich gehe doch davon aus, dass auch in Hamburg allerspätestens zum Beginn der Station eine Ausbildungskanzlei vorliegen muss?
Edit: In Hamburg sind es 6 Wochen, 44 I 1 HmbJAG.
Um das aufzuklären, ich will mich ja schon jetzt bewerben, sodass die Ausbildungsstelle dann auch zeitnah feststehen würde.
Es geht mir ausschließlich darum, in die Zeiträume bei den Kanzleien reinzukommen, die noch nicht besetzt sind. Sprich die fiktive Kanzlei X hat in 3 Monaten schon alle Büros/Plätze besetzt, aber für in 5 Monaten wieder Kapazitäten, auf die ich mich jetzt bewerben würde.
Letztlich werde ich wohl aber bei den HR-Abteilungen anrufen müssen, um sowas zu erfragen.
oh und danke für die Rechtsrecherche. Was ist dein Stundensatz? ;).
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Nachrichten in diesem Thema
In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von Philosophenchiller - 22.03.2026, 11:25
RE: In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von GesRNRW - 22.03.2026, 12:31
RE: In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von Philosophenchiller - 22.03.2026, 12:42









