22.03.2026, 12:31
Ich bin ein wenig verwirrt, das mag aber am Bundesland liegen (wie der Name sagt bei mir NRW). Ob die Kanzleien das machen, kann ich nicht sagen, theoretisch dürfte wohl nichts dagegen sprechen.
Problematisch sehe ich, dass - jedenfalls in NRW - zwei Monate vor Beginn der Anwaltsstation die Ausbildungsstelle angegeben werden muss, mit Zusage des Ausbilders (unterschrieben). Wie du dich also auf eine Stelle in 5 Monaten bewerben willst, wenn die Station schon in 3 Monaten anfängt, verstehe ich irgendwie nicht ganz? Ich gehe doch davon aus, dass auch in Hamburg allerspätestens zum Beginn der Station eine Ausbildungskanzlei vorliegen muss?
Edit: In Hamburg sind es 6 Wochen, 44 I 1 HmbJAG.
Problematisch sehe ich, dass - jedenfalls in NRW - zwei Monate vor Beginn der Anwaltsstation die Ausbildungsstelle angegeben werden muss, mit Zusage des Ausbilders (unterschrieben). Wie du dich also auf eine Stelle in 5 Monaten bewerben willst, wenn die Station schon in 3 Monaten anfängt, verstehe ich irgendwie nicht ganz? Ich gehe doch davon aus, dass auch in Hamburg allerspätestens zum Beginn der Station eine Ausbildungskanzlei vorliegen muss?
Edit: In Hamburg sind es 6 Wochen, 44 I 1 HmbJAG.
Nachrichten in diesem Thema
In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von Philosophenchiller - 22.03.2026, 11:25
RE: In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von GesRNRW - 22.03.2026, 12:31
RE: In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von Philosophenchiller - 22.03.2026, 12:42









