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In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich?
Philosophenchiller
Junior Member
**
Beiträge: 44
Themen: 3
Registriert seit: Jan 2025
#1
22.03.2026, 11:25
Hallo,

üblich ist es ja, innerhalb der Anwaltsstation am Anfang die AG zu machen, dann Zeitraum X vor Ort zu arbeiten und dann am Ende Zeitraum y zu schnorcheln im Urlaub.

Aber spricht eigentlich etwas dagegen, die Schnorchelzeit am Anfang zu nehmen? Sprich, statt bspw. 4/5 halt 2/4/3?
Da ich nicht zu den Leuten gehöre, die externen Druck zum Lernen brauchen, ist mir das eigentlich eh egal.

Hintergrund ist bei mir, dass ich einfach recht spät dran bin und in einer sehr beliebten Stadt - HH - jetzt nur noch etwas mehr als 3 Monate habe bis zum Beginn. Da ich aber tatsächlich Anwalt werden will, möchte ich auch etwas passendes finden und nicht einfach nur irgendetwas.

Bei einer Absage habe ich also keine Ahnung, ob es an meiner Papierform liegt oder am zu kurzen Zeitraum. Damit kann ich auch nicht einschätzen, ob ich bestimmte Präferenzen etwa beim Rechtsgebiet angeben kann, oder ob ich es eher breiter streuen sollte, um überhaupt einen Platz zu kriegen.

Daher die Erwägung, sich einfach für z.B. in 5 Monaten zu bewerben und dann den Rest vor Ort zu klären.

Hat dazu jemand Erfahrungen? Sonstige Tipps?
Weiß z.B. jemand, ob die Kanzleien sich "Puffer" an Plätzen bereithalten oder ob sie die Plätze einfach first come first serve für alles, was einigermaßen passt, vergeben?
Hinzukommt, dass meine Station in den Sommer fällt. Da kommt noch das Problem etwaiger Praktikanten-Sommer-Programme hinzu.
Blöd gelaufen :/.


Danke!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.03.2026, 11:28 von Philosophenchiller.)
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Nachrichten in diesem Thema
In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von Philosophenchiller - 22.03.2026, 11:25
RE: In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von GesRNRW - 22.03.2026, 12:31
RE: In der Anwaltsstation erst im 3. Monat anfangen möglich? - von Philosophenchiller - 22.03.2026, 12:42


 

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