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Homer S.
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#11
18.03.2026, 10:23
(18.03.2026, 09:44)Sunshine07 schrieb:  
(18.03.2026, 01:35)JuraBW2026 schrieb:  Hey, erstmal Glückwunsch zum bestandenen Examen!
Ich wurde selber eingebürgert (nach 16 Monaten...) und habe während der Verwaltungsstation von Verwaltungsrichtern gehört, dass auch für die Einbürgerung die Frist von 3 Monaten gilt und man grds. Klage erheben darf. Natürlich macht man sich nicht super beliebt bei der Behörde, aber eine Richterin hat explizit gesagt, wir sollen alle klagen, weil die Bearbeitungszeit bei den Behörden nicht in Ordnung ist.
Ich selber habe nicht Klage erhoben, da bei mir besondere Umstände vorlagen, die die Einbürgerung während der Bearbeitungszeit ausgeschlossen hatten. Aber wenn bei dir Zeit ein großer Faktor ist, würde ich evtl. darüber nachdenken. Natürlich keine Rechtsberatung  Upside_down
Also ich verstehe, wie schwierig der gesamte Prozess ist.Ich wünsche dir viel Kraft sowohl für das Examen als auch für die Einbürgerung. Es ist ein tolles Gefühl, vor allem der Eid!

Danke dir! Ach krass nice to know! 
  1. Irgendwie hört man überall was anderes. Zum Teil wird gesagt, dass man min ein Jahr warten muss bis das Gericht die Behörde verurteilt. Vorher wird die Klage abgewiesen. Ich warte jetzt erstmal ab. :) 

§ 75 VwGO spricht ja von mindestens 3 Monaten. Ich weiß nicht mehr wo, aber habe damals in einer Kommentierung dazu gefunden  das bei Einbürgerungen das doppelte der Frist angemessen sein könnte. Nach 6 Monaten könnte man also klagen oder wie gesagt, damit "drohen"
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