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Entlassung nach Klausuren
the kings head
Junior Member
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Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Feb 2026
#6
12.03.2026, 16:53
(12.03.2026, 15:54)ulrimous schrieb:  Ich möchte lediglich wissen, ob z.B. der Ausbilder meiner Wahlstation davon etwaserfährt. Wenn ich bspw. nicht bestanden habe und ich nicht in den EDV will, kann ich ja trotzdem noch immer eine Entlassung einreichen, oder? Das ist unabhängig von der Frage, ob es Sinn macht oder nicht.

Beachte 31 Absatz 2 JAG NRW die Sperrfrist von 6 Monaten. Wenn du die Entlassung beantragst, würde ich mich zum Ende der Wahlstation entlassen lassen. Wenn du dich zwei Wochen vor Ablauf der Wahlstation (i.d.Regel Notenbekanntgabe oder Nichtbestehen) entlässt, dann erfährt das dein Ausbilder von deiner Entlassung  sehr wohl. Letztlich ist es aber nicht unvernünftig in Ruhe zu lernen und sich zu einem späteren Zeitpunkt zurück zu melden. 

Im Zweifel schreib eine E-Mail an das LJPA Düsseldorf und schildere kurz deinen Fall.

Die einzige Frage wäre, ob für dich auch 50 Absatz 4 JAG NRW gilt?
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Nachrichten in diesem Thema
Entlassung nach Klausuren - von ulrimous - 12.03.2026, 15:24
RE: Entlassung nach Klausuren - von RefNdsOL - 12.03.2026, 15:42
RE: Entlassung nach Klausuren - von ulrimous - 12.03.2026, 15:54
RE: Entlassung nach Klausuren - von JurisRef - 12.03.2026, 16:19
RE: Entlassung nach Klausuren - von the kings head - 12.03.2026, 16:53
RE: Entlassung nach Klausuren - von ulrimous - 12.03.2026, 16:35
RE: Entlassung nach Klausuren - von JurisRef - 12.03.2026, 21:22
RE: Entlassung nach Klausuren - von ulrimous - 12.03.2026, 17:40
RE: Entlassung nach Klausuren - von the kings head - 12.03.2026, 19:48
RE: Entlassung nach Klausuren - von ulrimous - 13.03.2026, 07:53
RE: Entlassung nach Klausuren - von JurisRef - 13.03.2026, 08:37
RE: Entlassung nach Klausuren - von A380 - 13.03.2026, 10:38
RE: Entlassung nach Klausuren - von JurisRef - 13.03.2026, 17:55


 

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