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  5. Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
Bro
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#73
08.03.2026, 14:47
(05.03.2026, 13:37)mittelmäßig25 schrieb:  
(04.03.2026, 16:27)Bro schrieb:  
(02.03.2026, 23:08)JoshNRW schrieb:  Die letzten zwei Seiten an Beiträgen hier lesen sich wie zwei KI-Chatbots, die jemand auf Wish zum Thema Steueroptimierung bestellt hat. 

Teilweise ist das Rechtsberatung zur Steuerhinterziehung, teilweise ist das so absurd weit vom Schuss (die neu gegründete Kanzlei ohne Mandanten oder laufendes Geschäft in eine Holding überführen – wobei die Betriebsaufspaltung im Auge behalten werden soll). 

Wie wäre es erstmal mit einer Website und ein paar echten Mandaten?

Da hast du leider sehr wenig verstanden. Es wird keine GmbH in eine andere "überführt". Die Gewinne der einen GmbH werden in die Holdimg ausgeschüttet. Eine Betriebsaufspaltung könnte bei der Vermietung der privaten Immobilie an die GmbH eintreten. Deshalb wird die Immobilie in der Praxis etwa von einer GbR gehalten, an der z.B. die Ehefrau zu 100% und der Anwalt zu 0% beteiligt sind. 

Die Konstruktionen sind absolut legit und weit von Steuerhinterziehung entfernt.

Eine Gründung einer GbR an der die Ehefrau zu 100 % und der Anwalt zu 0 % beteiligt sind, ist ebenfalls ein unfassbar schlechter Rat. Bevor ich die Struktur und Folgeprobleme einer GbR in steuerrechtlicher Hinsicht habe, ist die Frau lieber Eigentümerin der Immobilie.

Immobilie in GbR soll per se ein schlechter Rat sein? Hastu schon einmal etwas von der Ehegattenschaukel gehört? Da wird die Immobilie alle zehn Jahre an den Ehegatten verkauft, um neue Abschreibungen zu heben. Macht man die Immobilie in eine GbR ist man etwas flexibler und kann die Notarkosten / Grundbuchkosten für die Umschreibung im Grundbuch vermeiden, die bei einer einfachen Veräußerung des GbR Anteils nicht anfallen. Seit 2024 fallen zwarGebühren für die Umschreibung im GbR-Register an, die sind jedoch deutlich niedriger. 

Und wenn man die "eigene" Immobilie an die eigene operatische Anwalts-GmbH vermieten möchte, sollte man dies naztürlich entwederüber die Frau machen oder halt über eine GbR, in der die Frau 100% der Anteile hat. Das hat keinerlei steuerliche Nachteile.
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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit - von Daggel - 18.01.2026, 16:49
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