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  5. Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit
Patenter Gast
Senior Member
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Beiträge: 741
Themen: 0
Registriert seit: Oct 2022
#58
02.03.2026, 16:09
(02.03.2026, 14:41)Bro schrieb:  
(02.03.2026, 14:15)Patenter Gast schrieb:  
(02.03.2026, 14:00)Bro schrieb:  
(01.03.2026, 21:15)Daggel schrieb:  
(01.03.2026, 19:03)Bro schrieb:  Für meine Verhältnisse würde es auch auch schon locker ab 150k Umsatz lohnen. Mein Plan wäre nämlich, mir ein GF-Gehalt zu zahlen, die Lebenshaltungskosten meiner Familie locker deckt (versteuert mit dem persönlichen Steuersatz und man ist jährlich flexibel, wieviel man sich zahlt). Gehalt reduziert Gewinn in der GmbH, wie auch Zuschuss zu Kita Kosten, Smartphone, Rückstellungen für eine Pension, etc. Rest geht in die Holding und erwirtschaftet dort Aktiengewinne, die mit lediglich 1,5% versteuert werden (statt mit über 26% privat). Schafft man sich dann privat noch eine Immobilie an, die über ein Darlehen der GmbH abgezahlt wird, wird es erst richtig lukrativ. Seinen Kindern kann man so jährlich auch Ausschüttungen in Höhe des Grundfreibetrags machen, zB für private Urlaube ;)

Die 2000€ Steuerberatungskosten hast du bereits im zweiten Jahr wieder drin durch die Steuervorteile.

Krasser Scheiß. Klingt gut aber ziemlich kompliziert

Ist weniger kompliziert, wenn man mal "drin" ist. Das kriegen die meisten BWLer mit ihrer ersten GmbH sogar nach einer Weile komplett alleine hin. Ansonsten kann dir ein Steuerberater helfen. Aber wie gesagt, es kommt halt auf die Ziele an. Wenn man alle überschüssigen Gewinne anlegen möchte und darauf möglichst wenig Steuern zahlen, dann ist die GmbH mit Holding-Struktur the way to go. Wenn man aber gerne jedes Jahr viel Geld ausgibt, dann wäre vermutlich bis 200k eher die PartG vorzugswürdig.

Die Frage ist eben, wie man das Geld irgendwann aus der GmbH/Holding rausbekommt. Und das steuerlich attraktiv.

Kitakosten bekomme ich auch so abgesetzt, Handy/Auto/Laptop laufen auch als Einzelanwalt oder in einer PartG. Wir hatten so eine Holding mal für Immobilien überlegt und es wäre natürlich sehr attraktiv gewesen, um die Steuerlast in der Holding gering zu halten, nur wären die Immos dann darin gebunden und bei Verkauf/Ausschüttung wäre es steuerlich nicht mehr attraktiv gewesen.

Bei den Kitakosten ist es halt so: bei einer GmbHwerden die zu 100% von der GmbH übernommen, ohne dass es geldwerter Vorteil wäre. Bei dir privat kannst du sie bei der Steuer angeben und bekommst dann im besten 42% davon nach der Steuererklärung zurück.

Aber die Kosten der GmbH sind doch genauso meine Kosten. Der Unterschied zwischen Ausgaben GmbH und Ausgaben privat ist doch primär, dass ich meine Privatausgaben vorher versteuern muss. Wenn ich nun Privatausgsaben aber steuermindernd angeben kann, ist es mE so wie eine Zahlung aus dem Brutto und damit sehr nah dran an einer Direktzahlung aus der GmbH.
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Umsatz bzw Gewinn in der Selbständigkeit - von Daggel - 18.01.2026, 16:49
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